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Wohnflächen-Beschränkung in Bozen: LR Tommasini stellt klar

In die Diskussion um eine eventuelle Beschränkung der Wohnflächen in der Zone "Drusus West" in Bozen schaltet sich auch Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini ein. Er erinnert an das Landesgesetz, das Mindestflächen vorsehe - aus gutem Grund: "Wir müssen dafür sorgen, dass Familien in angemessenen Wohnungen unterkommen, die den Aspekt der Lebensqualität berücksichtigen", so Tommasini.

Tommasini wirft ein, dass dem Landesgesetz in jedem Fall Genüge getan werden müsse: "Dieses sieht vor, dass eine Wohnung dann als angemessen betrachtet werden kann, wenn sie über eine Mindestfläche für eine Ein-Mann- oder Ein-Frau-Wohnung von 28 Quadratmetern verfügt, zu denen noch einmal 15 Quadratmeter für jede weitere darin lebende Person kommen", so der Landesrat. Tommasini betont allerdings auch, dass die Notwendigkeit einer angemessenen Wohnung für die Familien durchaus mit den Bedürfnissen einer Stadt nach einer ausgeglichenen Entwicklung kollidieren könne. "Dies vor allem dann, wenn immer mehr Anfragen von Bürgern eingehen, die ein eigenes Dach über dem Kopf errichten möchten", erklärt Tommasini.

Ziel bleibe allerdings, allen eine Wohnung ermöglichen zu können, die den Bedürfnissen der jeweiligen Familie entspreche. "Wir sind uns durchaus bewusst, dass das nicht bedeuten kann, allen ein Reihenhaus zu ermöglichen, es bedeutet aber auch nicht, dass wir eine fünfköpfige Familie auf gerade einmal 70 Quadratmetern unterbringen können", so der Landesrat, in der Landesregierung für den Wohnbau verantwortlich. Das Landesgesetz, so Tommasini, biete einen vernünftigen Rahmen, an den es sich zu halten gelte. "Letztendlich", so der Landesrat, "geht es doch allen um das selbe: Sicherzustellen, dass sich die Familien in ihren neuen Wohnungen wohl fühlen und ihre Lebensqualität noch ausbauen können."

chr

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