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Schule schwänzen darf nicht Schule machen

LPA - Ein gemeinsames Vorgehen gegen Schulschwänzende haben vor kurzem Soziallandesrat Richard Theiner, die Staatsanwältin beim Jugendgericht, Antonella Fava, der Gemeindenverband-Präsident Arno Kompatscher, die Schulamtsleiter Peter Höllrigl, Nicoletta Minnei und Roland Verra sowie der Landeskommandant der Carabinieri, Oberst Giuliano Polito, und Vertretende der Quästur mit der Unterzeichnung eines Einvernehmensprotokoll vereinbart.

Positive Erfahrungen mit einer entschiedenen Vorgehensweise gegen Schülerinnen und Schüler, die die gesetzliche Schulpflicht allzu locker sehen, macht die Stadt Bozen bereits seit zwei Jahren. Auf Initiative der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht wurde damals ein Einvernehmensprotokoll mit der Stadt Bozen, dem Betrieb für Sozialdienste Bozen, den Schulämtern und der Quästur abgeschlossen. Die Schulen in Bozen haben ihre Vorgehensweise gegen das unentschuldigte Fernbleiben der Schüler vom Unterricht vereinheitlicht und erste Erfolge damit erzielt. Um dieselbe Vorgehensweise nun auf das gesamte Land auszuweiten, wurde vor kurzem ein Einvernehmensprotokoll unterschrieben.

Das landesweit gültige Einvernehmensprotokoll nimmt dabei sowohl schulpflichtige Minderjährige, die nicht in die Pflichtschule eingeschrieben wurden, als auch Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht unregelmäßig besuchen oder die Ferienzeit eigenmächtig verlängern, in die Pflicht.

Für Familien, die bereits vom Sozialdienst betreut werden, legt der Staatsanwalt gemeinsam mit dem Sozialdienst die weitere Vorgehensweise fest. Die anderen Familien werden vom Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht selbst kontaktiert oder von den Polizeikräften vor Ort.

Sollten die Familien eine Zusammenarbeit verweigern, informiert der Schuldirektor die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht. Auch in diesem Fall werden Sozialdienst und Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht unter Einbeziehung der Polizei die Familie kontaktieren und Maßnahmen ergreifen.

Ob die ergriffenen Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen, soll regelmäßig überprüft werden. Jede Schule macht zu diesem Zweck eine Ansprechperson namhaft; diese kümmert sich um den Informationsaustausch mit allen beteiligten Ämtern und Diensten.

Neben einer einheitlichen Vorgehensweise verpflichten sich die Unterzeichnenden des Einvernehmensprotokolls auch zu individuellen Ausbildungsangeboten und Hilfestellungen zu denen auch die schulische Nachmittagsbetreuung und die Sensibilisierung der Familien zählen.

jw

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