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Vereinbarung Land-WK unterzeichnet
Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder in seiner Funktion als Landesrat für Zivilschutz und der Präsident des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz, Dr. Georg Rammlmair, haben heute in den Amtsräumen des Landeshauptmanns die Vereinbarung unterzeichnet, mit dem das Land dem Weißen Kreuz die Führung des Betreuungsdienstes als Fachdienst des von der Landesregierung geschaffenen Katastrophenhilfsdienstes übrgibt.
"Aufgrund der heute unterzeichneten Vereinbarung kann das Weiße Kreuz mit den für den Betreuungsdienst im Katastrophenfall erforderlichen Gerätschaften ausgestattet werden", unterstreicht der Landeshauptmann die Bedeutung der Vereinbarung. Andererseits können dem WK zur Abdeckung der Führungskosten Fixbeträge ausgezahlt werden. In den nächsten drei Jahren wird der Landeshaushalt auf diese Weise mit insgesamt 1,7 Mio. Euro belastet werden.Der Betreuungsdienst als Fachdienst des Katastrophenhilfsdienstes nimmt folgende Aufgaben wahr: verpflegt und betreut hilfsbedürftige, obdachlose bzw. evakuierte Personen; verpflegt und versorgt die Einsatzkräfte; stattet Notunterkünfte aus und errichtet im Auftrag des Landeszivilschutzes Zeltstädte und Containersiedlungen. Für die Erfüllung der Fachdienstaufgaben stellt das Land dem WK Fahrzeuge, Anhänger, Container, Zelte, Ausrüstungen, Geräte usw. zur Verfügung; die ordentlichen Ausgaben für die zur Verfügung gestellten Güter gehen zu Lasten des WK. - Für die Abdeckung der Führungskosten der Dienstleistung hingegen wird dem WK gemäß der unterzeichneten Vereinbarung am Ende eines jeden Trimsters ein pauschaler Fixbetrag ausgezahlt. Diese Kosten umfassen alle Spesen für Wartung der Fahrzeuge usw., die Verwaltungskosten, die Betriebskosten für die Unterkünfte und für Verbrauchsmaterial, das für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Damit der Betreuungsdienst, der ausschließlich von freiwilligen Helfern des WK kostenlos durchgeführt wird, auch ordentlich funktioniert, werden eine zetrale und mehrere periphere Einheiten geschaffen, denen Küchenkontainer, Transportkontainer, Notstromaggregate, Zelte mit Einrichtung, Mehrzweckfahrzeuge, Feldküchenhänger mit Einrichtung usw. zur Verfügung gestellt. Das WK, dermaßen ausgestattet, verpflichtet sich, z. B unabhängig von Tages- und Jahreszeit nach einer Vorbereitungszeit von höchstens drei Stunden mindestens 1000 warme Vorspeisen und Getränke für eine Mindestdauer von 24 Stunden zu gewährleisten, oder nach einer Vorbereitungszeit von höchstens 12 Stunden feste Notunterkünfte für mindestens 300 Personen mit Feldbetten, Matratzen und Schlafsäcken bereitzustellen. Auch verpflichtet sich das WK, im Laufe eines Jahres mindestens fünf Übungen des Betreuungsdienstes durchzuführen.
Die vom Land dem WK zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, Container, Zelte usw. werden einheitlich gekennzeichnet (corporate design); dieses Erscheinungsbild darf vom WK nicht ohne schriftliche Genehmigung seitens des Landesamtes für Zivilschutz abgeändert werden.
WK-Präsident Dr. Rammlmair, der heute von Direktor Ivo Bonamico begleitet war, hob einmal mehr hervor, daß diese Leistung überhaupt nur dank der unentgeltlichen Mitarbeit zahlreicher Freiwilliger möglich ist. Allerdings: für die Anschaffung der Geräte und die Finanzierung der Führungskosten sei man auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung sei der Aufbau einer ausgeklügelten Hilfsstruktur möglich, so daß der Bevölkerung "im Falle des Falles" wirksam geholfen werden könne.
VA