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Jetzt zur Jägerprüfung anmelden

LPA - Die Zulassungsgesuche für die nächste Jägerprüfung können bis zum 31. März 2013 beim Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen eingereicht werden.

Die Schießprüfung wird in diesem Jahr in St. Lorenzen am 7. und 8. Mai abgenommen. In Meran-Obermais stehen Schießprüfung und mündliche Prüfung von 9. bis 10. Mai sowie am 14. und 17. Mai auf dem Programm. Wer daran teilnehmen will, muss das Teilnahmegesuch bis 31. März 2013 im Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstaße 6, Bozen, einreichen, und zwar auf Stempelpapier zu 14,62 Euro. Die Vordrucke sowie ausführliche Informationen zur Prüfung  können direkt beim Landesamt für Jagd und Fischerei, Landhaus 6, Brennerstraße 6, in Bozen bezogen werden bzw. im Bürgernetz unter der Seite www.provinz.bz.it/forst/3204/ herunter geladen werden.

Kandidaten, die die Schießprüfung ablegen, müssen - unter sonstigem Ausschluss von der Prüfung - dem Gesuch auch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung, versehen mit einer Stempelmarke von 14,62 Euro, beilegen und angeben, an welchem Schießstand sie die praktische Prüfung ablegen wollen. Das Landesamt für Jagd und Fischerei macht darauf aufmerksam, dass die ärztliche Eignungsbescheinigung für die Jägerprüfung sechs Monate gültig ist. 

Aufgrund der Änderung des Gesetzes vom 8. Juli 1998, Nr. 230 über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen können auch die Verweigerer, die seit fünf Jahren den Militärentlassungsschein besitzen, zur Jägerprüfung zugelassen werden, sofern sie unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die entsprechende Erklärung ist beim „Ufficio Nazionale per il Servizio Civile“ in Rom einzureichen. Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung muss eine Kopie der Annahmemitteilung der zuständigen Behörde in Rom beigelegt werden.

Zur Prüfung sind nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen. Die Kandidaten können bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis sie diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil bestehen.

Die Jägerprüfung setzt sich, wie bisher, aus zwei praktischen Schießübungen und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz, Jagdhundewesen und Jagdbrauchtum zusammen.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht zur Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild mit Ausnahme des Wildschweines, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen steht der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstraße 1 (Rufnummer: 0474 474278) ab 20. März 2013 jeden Montag und Mittwoch, außer Osternmontag, von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. In Meran steht der Schießstand in der Katzensteinstraße 31 in Obermais (Rufnummer: 0473 237466) ab 20. April 2013 jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr für das Übungsschießen zur Verfügung.

Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen.

Vor Zulassung zur praktischen Schießübung müssen die Kandidaten eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen.

Mehr Informationen über die Jägerprüfung erteilt das Landesamt für Jagd und Fischerei unter der Rufnummer 0471 415175.

SAN

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