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Landesregierung: Zuweisung Sozialdiener, Vorkaufsrecht für Helmhaus

Trotz der Anfechtung des entsprechenden Landesgesetzes durch die römische Regierung hat die Landesregierung heute (25. Februar) 50 Sozialdienern ihre Unterstützung zugesagt. Darüber hinaus hat man auch entschieden, der Gemeinde Sexten ein Vorkaufsrecht für das Helmhaus einzuräumen.

50 freiwillige Sozialdiener zugewiesen

Zwar hat der Staat das Landesgesetz zum freiwilligen Sozialdienst vor dem Verfassungsgericht angefochten, das Land bleibt aber dabei, dass Interessierten die Möglichkeit eines freiwilligen Sozialdienstes im Ausmaß von 8, 16, 24 oder 32 Monaten bzw. 20, 30 oder 40 Wochenstunden gegeben werden soll. Heute hat sie die Höchstanzahl der Sozialdienstleistenden im Jahr 2013 auf 50 festgelegt und für deren Unterstützung 500.000 Euro bereitgestellt, damit den Sozialdienern eine Vergütung von - je nach Wochensoll - 360, 400 bzw. 450 Euro garantiert werden kann. "Solange das Verfassungsgericht nicht Gegenteiliges entscheidet, ist unser Landesgesetz in Kraft", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

Gemeinde Sexten bekommt Vorkaufsrecht für Helmhaus

Die Gemeinde Sexten bekommt ein Vorkaufsrecht auf das auf ihrem Gemeindegebiet liegende Helmhaus. Dies hat die Landesregierung heute entschieden. Zwar gehen die Schätzungen des Landes davon aus, dass das Helmhaus 300.000 Euro wert ist, das höchste Gebot liegt derzeit aber bei "nur" 111.000 Euro.

chr

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