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LR Theiner: Mit neuem Gesetz bessere Rahmenbedingungen für Familien bieten

„Das wichtigste Ziel des neuen Familiengesetzes ist es, unsere Gesellschaft familien- und kinderfreundlicher zu machen", so Landesrat Richard Theiner, nachdem heute (31. Jänner) in der Gesetzgebungskommission des Landtags ein weiterer Schritt auf dem Weg zum neuen Gesetzes gemacht worden ist.

LPA

Für die Landesregierung gehört das neue Familiengesetz zu den wichtigsten Vorhaben, die noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde von einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Experten von Familienorganisationen, Gewerkschaften, Interessensverbänden und Fachleuten der Landesverwaltung, laufend begutachtet und der Landesregierung vorgelegt.

Bei der breit angelegten Diskussion haben sich drei Schwerpunkte herausgebildet, die allesamt im Gesetzesentwurf Eingang gefunden haben: die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine verstärkte Familienbildungsarbeit sowie finanzielle Unterstützungsleistungen. „Das neue Gesetz ist eine Mischung aus einerseits konkreten Maßnahmen und andererseits gemeinsam festgelegten Schwerpunkten und Zielen, die als Richtlinie für alle Bereiche und Körperschaften gelten", so Landesrat Theiner. „Erstmals wird in einem Gesetz der ausdrückliche politische Wille, Familien zu unterstützen, klar festgeschrieben."

Neben der klassischen finanziellen Unterstützung zielt das Familiengesetz auf die Schaffung eines familienfreundlichen Umfeldes ab, das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zulässt. Dazu zählen der Ausbau der Plätze in den Strukturen für Kleinkinder, neue Betreuungs-Entlastungsangebote genauso wie die Bündelung von Unterstützungsleistungen von Region und Land, eine weitere Entbürokratisierung und nicht zuletzt der neue Familienpass, der Familien Vorteile beim Einkaufen garantieren soll.

„Die Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse und diesen unterschiedlichen Bedürfnissen muss das neue Gesetz Rechnung tragen", unterstreicht Landesrat Theiner. „Jede Familie kann sich dann selbst für einen Weg entscheiden." Nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern auch private Betriebe und Arbeitgeber werden im Gesetz aufgefordert, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

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