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Sozialwesen: Neue Kriterien für Beiträge an Körperschaften

Neues Jahr, neue Beitragskriterien: Für Organisationen im Sozialbereich, egal ob öffentlich oder privat, hat die Landesregierung neue Regeln bei der Beitragsvergabe erlassen. Die von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Änderungen zielen dabei vor allem auf den Abbau allzu hoher bürokratischer Hürden.

LPA

Mit rund 26 Millionen Euro hat das Land 2012 Körperschaften im Sozialbereich unterstützt und damit ein sehr breites Spektrum an Tätigkeiten und Initiativen gefördert. Mussten die Organisationen im vergangenen Jahr wegen der Sparzwänge allerdings Kürzungen verkraften, gibt's in diesem Jahr gute Nachrichten: "Mit internen Umschichtungen ist es gelungen, das Gesamtbudget für 2013 konstant zu halten", so Landesrat Theiner. Er unterstreicht allerdings auch, dass dies nicht heiße, dass alle Organisationen mit gleich hohen Beiträgen rechnen könnten wie 2012: "Die neuen Kriterien können durchaus zu Verschiebungen führen", so Theiner.

Neu ist demnach etwa ein fixer Beitragsprozentsatz für die verschiedenen Tätigkeiten. Demnach gelten die differenzierten Kriterien, an denen sich die Beitragshöhe bisher orientiert hat, zwar nach wie vor, sie sind künftig aber nur noch Voraussetzung, um zur Beitragsvergabe zugelassen zu werden. "Dadurch wird der Aufwand für die Vorbereitung und Bearbeitung der Gesuche reduziert", erklärt der Landesrat.

Neu sind zudem finanzielle Anreize für die Zusammenlegung von Körperschaften oder Tätigkeitsbereichen: "Falls sich Organisationen zusammenschließen, wird ihr Beitrag um zehn Prozent erhöht, und zwar für fünf Jahre", so der Landesrat. Damit solle eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Organisationen erreicht werden. Dem selben Ziel dient eine weitere Neuerung: Sollten sich Körperschaften aufteilen und beschließen, einen Teil der Tätigkeit in eine neue Organisation auszulagern, wird nur noch eine der beiden Organisationen vom Land unterstützt.

Auch bei den Sozialgenossenschaften des Typs B, die Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Personengruppen beschäftigen, werden die Kriterien für die Beitragsvergabe geändert. Den Schwerpunkt der Förderung bilden die Arbeitskosten der benachteiligten Personen sowie die Kosten für deren berufliche und sozialpädagogische Begleitung. Auch hier hat die Landesregierung die Kriterien vereinfacht.

Neu ist schließlich auch eine einheitliche dreißigjährige Zweckbindung für soziale Zwecke für all jene Immobilien, die von Körperschaften angekauft, errichtet oder umgebaut werden. Auch geförderte bewegliche Güter müssen künftig mindestens zehn Jahre oder bis zum Ende ihrer Lebensdauer für soziale Zwecke genutzt werden. Bisher gab es dafür unterschiedliche Fristen.

chr

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