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Landesregierung: Rad-Raststätten, Zahlungen, ESF, Raumordnung

Vier neue Raststätten an den Radwegen hat die Landesregierung heute (14. Jänner) genehmigt. Dazu gab's Beschlüsse zu den Zahlungsfristen des Landes und zu neuen Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Nur in Sachen Raumordnungs-Reform gehen die Beratungen noch weiter.

Raumordnungs-Reform: Beratungen gehen weiter

Die Landesregierung arbeitet weiter an der Reform des Landesraumordnungsgesetzes. Nachdem das Thema allerdings ein überaus komplexes und umfangreiches ist, wird noch in dieser Woche eine eigene Sondersitzung eingeschoben. "Unser Ziel ist, die Raumordnungsreform in dieser Legislaturperiode durch den Landtag zu bringen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Um diesen Zeitplan nicht zu gefährden, will die Landesregierung ihren Entwurf schnellstmöglich durchgeackert haben. "Damit bleibt noch Zeit, ihn mit den Gemeinden und den Sozialpartnern zu diskutieren, bevor er dem Landtag übermittelt wird", so Durnwalder.

Vier neue Radwege-Raststätten

Vier neuen Raststätten an den Südtiroler Radwegen hat die Landesregierung heute den Weg geebnet. "Nachdem es sich um Einrichtungen von besonderer Bedeutung für diese touristische Infrastruktur handelt, überarbeiten wir den Raststättenplan jährlich", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Einige der im bisherigen Plan vorgesehenen Raststätten sind allerdings nie verwirklicht worden (darunter etwa zwei im Unterland), weshalb heute an deren Stelle neue genehmigt worden sind, und zwar in Marling, St. Lorenzen, Sand in Taufers sowie Kaltern. "Für diese Raststätten liegen uns bereits Anfragen vor, sie können nun nach der Eintragung in den Plan umgehend errichtet werden", so Durnwalder.

Waren und Dienstleistungen: Zahlungsfristen des Landes

Innerhalb 30 Tagen müssen öffentliche Verwaltungen von ihnen angekaufte Waren und Dienstleistungen bezahlen. Dies sieht die staatliche Regelung vor. Die Landesregierung hat diese Regelung heute auch für das Land festgeschrieben, allerdings mit zwei Ausnahmen: "Wir können die Zahlungsfrist auf 60 Tage ausdehnen, wann immer dies zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt wird", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Zweite Ausnahme: Die Zahlungsfrist der 30 Tage ist für das Land dann nicht einzuhalten, wenn der Staat dem Land geschuldete Beträge nicht überweist, das Land demnach nicht in die Lage versetzt, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

ESF: 3,5 Millionen Euro für neue Projekte

Neue Projekte im Wert von 3,5 Millionen Euro können dank des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Südtirol umgesetzt werden. "Es handelt sich um Projekte, die vor allem auf Weiterbildung, Jobvermittlung und Beschäftigungsmaßnmahmen zielen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Das entsprechende "Vademecum" mit den Kriterien für die Projektanbieter ist heute von der Landesregierung genehmigt worden, die Projektausschreibung folgt in Kürze.

chr

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