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Weniger Steuerdruck, Unterstützung für Familien und Unternehmen

Heute (2. Jänner) ist das Landesfinanzgesetz im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden, morgen tritt es in Kraft. Finanzlandesrat Roberto Bizzo unterstreicht, dass es über das Gesetz gelungen sei, trotz des kleineren Landeshaushalts den Steuerdruck zu senken und so Familien und Unternehmen zu entlasten und unterstützen.

LPA.

Der Sparkurs und die Versuche der Regierung in Rom, den Staatshaushalt zu sanieren, haben auch den Landeshaushalt schrumpfen lassen. Nichtsdestotrotz sei es gelungen, so Landesrat Bizzo, den Steuerdruck in den Bereichen zu verringern, für die das Land die Zuständigkeiten besitzt. „Die Situation ist derzeit weder für die Familien noch für die Unternehmen leicht. Deshalb war es uns wichtig, im Finanzgesetz Maßnahmen zu verankern, die Familien und Wirtschaft entlasten", so der Landesrat.

Schwerpunkte im Landeshaushalt sind 2013 die Aufrechterhaltung der Sozialleistungen sowie die Förderung von Bildung, Berufsbildung und Forschung. Die Fokussierung auf diese Bereiche kommt auch im Finanzgesetz zur Geltung: Die Unterstützung der Familien erfolgt beispielsweise über die IRPEF-Befreiung für Einkommensschwache und dem IRPEF-Steuerabzug für Kinder. Weiters gewährt das Land auch 2013 eine zehnprozentige Reduzierung der Kraftfahrzeug-Steuer und schöpft so den ihm zustehenden Handlungsspielraum ganz aus. Außerdem werden über einen eigenen Passus im Finanzgesetz all diejenigen belohnt, die sich einen Neuwagen zulegen, der entweder mit Erdgas, einem Hybrid- oder Elektromotor betrieben wird. Wer ein Auto kauft, das diesen Kriterien entspricht, wird drei Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Im Sozialbereich wird mit dem Finanzgesetz die IRAP-Befreiung für Sozialvereine eingeführt, zudem ist eine IRAP-Vergünstigung für Altenheime vorgesehen. Auf Unternehmensseite will das Land mit der Einführung der Gutscheine für Sozialleistungen und der damit verbundenen IRAP-Erleichtung sowie mit der IRAP-Steuervergünstigung für Altenheime zu Gunsten der Familien einwirken.

Durch die Anwendung von geringeren IRAP-Steuersätzen als auf Staatsebene werden die Unternehmen um 78 Millionen Euro entlastet. „Neben dem deutlich niedrigeren IRAP-Basissteuersatz von 2,98 Prozent im Vergleich zu den 3,9 Prozent im übrigen Staatsgebiet haben wir weitere Reduzierungen auf 2,5 Prozent vorgesehen, und zwar für jene Unternehmen, die beispielsweise Arbeitsplätze schaffen, in Forschung und Innovation investieren oder ihren Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Dazu kommt noch die IRAP-Befreiung für neue Unternehmen", führt Bizzo aus.

 Tags: Finanzgesetz, Bizzo, Landesregierung, IRAP, Steuer

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