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Exportfonds und IRAP-Befreiung: Finanzgesetz veröffentlicht

Ein Exportfonds und die Befreiung von der IRAP für neue Unternehmen: Mit dem heute (2. Jänner) veröffentlichten Finanzgesetz des Landes treten zwei weitere der insgesamt elf Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Kraft, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat; "Maßnahmen, von denen wir uns neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Südtirol erhoffen", so Landesrat Thomas Widmann.

LPA.

Schritt für Schritt wird das knappe Dutzend an Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung umgesetzt. Nach den in der "Exportaktion" gebündelten Unterstützungen zur Internationalisierung, nach den Mietzuschüssen für neue Unternehmen und der Neuregelung des Rotationsfonds ist die Reihe nun am Exportfonds und der IRAP-Befreiung für neue Unternehmen. Beide Maßnahmen sind im Finanzgesetz des Landes verankert, das heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden ist und morgen in Kraft tritt.

Damit ist der Weg frei für die Schaffung eines mit fünf Millionen Euro dotierten Exportfonds, der eingerichtet wird, um Unternehmen beim Sprung in neue Märkte einen Teil des damit verbundenen Risikos abzunehmen. "Mit dem Fonds bürgen wir für Exportinitiativen einzelner Unternehmen und schaffen so eine der größten Hürden aus dem Weg zu neuen Märkten und Nischen", so Landesrat Widmann. Die Ausstattung reiche, um eine Ausfallsgarantie für 50 Millionen Euro zu übernehmen. "Und das entspricht wiederum einem exportierten Warenwert von rund einer halben Milliarde Euro", erklärt der Landesrat.

Mit dem Finanzgesetz eingeführt wird zudem ein weiterer Ansporn für die Unternehmensgründung bzw. für Unternehmen, sich in Südtirol niederzulassen. "Wir sehen für Neugründungen und -ansiedlungen von Unternehmen eine Befreiung vom Landeszuschlag auf die Wertschöpfungssteuer IRAP vor", so Widmann, der ergänzt: "Sie gilt in den ersten fünf Jahren und soll jungen Unternehmen zumindest einen Teil des Steuerdrucks abnehmen."

Die Steuervorteile haben demnach ein gleich doppeltes Ziel: "Zum einen ist es so, dass wir damit jungen Südtiroler Unternehmen auf die Beine helfen wollen", so der Landesrat. Zum anderen sollen die Erleichterungen dazu beitragen, Südtirol als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. "Wir haben mit dieser Maßnahme und mit den bisherigen IRAP-Reduzierungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Südtirol zu dem Land zu machen, in dem Unternehmen staatsweit die geringsten Steuern zahlen", erklärt Widmann.  

Alles in allem verfolgt die Landesregierung mit dem Wirtschaftsförderungspaket und den elf darin enthaltenen Maßnahmen drei Ziele: die Belebung der Wirtschaft, die Stärkung des Standorts und die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen: "Wir wollen mit diesem Paket unsere Wirtschaft nachhaltig stärken und sind daher mit den einzelnen Maßnahmen gezielt Schwachpunkte unserer Wirtschaft angegangen", so schließt der Landesrat.

chr

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