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Jägerprüfung im Frühjahr: Anmeldungen laufen

LPA - Ab sofort und in der Folge bis 31. März 2013 haben angehende Waidmänner Zeit, sich zur Jägerprüfung anzumelden, die im Mai in St. Lorenzen und Meran abgenommen wird. Die Anmeldungen nimmt das Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen entgegen.

Die Jägerprüfung besteht nach wie vor, aus zwei praktischen Schießübungen und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum.

Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Jägeranwärter können bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis sie diesen - nicht mehr verfallenden - Prüfungsteil bestanden haben.

Die Schießprüfung wird im kommenden Jahr am 7. und 8. Mai in St. Lorenzen und am 9. und 10. Mai in Meran abgenommen, in Meran-Obermais steht die mündliche Prüfung von 14. bis 17. Mai auf dem Programm.

Wer an der Prüfung teilnehmen will, muss das entsprechende Gesuch bis 31. März im Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstaße 6, Bozen, einreichen, und zwar auf Stempelpapier zu 14,62 Euro und mit Angabe der jeweiligen Telefonnummer. Vordrucke gibt es im Amt für Jagd und Fischerei oder im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/forst/3204). Kandidaten, die zur Schießprüfung antreten, müssen dem Gesuch auch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (ebenfalls mit Stempelmarke versehen) beilegen.

Auch Wehrdienstverweigerer dürfen die Jagdprüfung ablegen, sofern sie den Militärentlassungsschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die Erklärung ist im staatlichen Zivildienstamt (Ufficio Nazionale per il Servizio Civile) in Rom einzureichen, Vorlagen sind im Internet zu finden. Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung ist eine Kopie der Annahmemitteilung des Zivildienstamts beizulegen.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, muss nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild mit Ausnahme des Wildschweines, Rauhfußhühner und Steinhuhn) ablegen, um den Nachweis zu erhalten. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen steht ab 20. März der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstraße 1 (Tel. 0474 474278), jeden Mittwoch und Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. In Meran kann ab 20. April am Schießstand in der Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473 237466) geübt werden, und zwar jeden Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr.

Alle Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Bis dahin können alle weiteren Auskünfte im Landesamt für Jagd und Fischerei eingeholt werden (Tel. 0471 415175). Das Amt weist darauf hin, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.

jw

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