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Fachplan Skipisten: Arbeitsgruppe beendet Vorarbeiten

Noch ist das neue Gesetz, das den Iter zur Ausweisung neuer Skipisten und Aufstiegsanlagen von allen Doppelgleisigkeiten befreit, nicht verabschiedet, eine Arbeitsgruppe hat allerdings schon die Grundlagen für die neue Fachplanung geschaffen. "Unsere Experten haben ein Jahr lang Daten gesammelt und die wesentlichen Inhalte des neuen Fachplans diskutiert", so Landesrat Hans Berger.

LR Berger hat der Skipisten-Arbeitsgruppe bei deren letzter Sitzung einen Besuch abgestattet, um den Mitgliedern für deren Vorarbeit zu danken.

Fachleute aus den verschiedenen betroffenen Bereichen der Landesverwaltung (Raumentwicklung, Natur und Landschaft, Forstwirtschaft, Seilbahnen, Tourismus, Umweltverträglichkeit, Geologie, Gewässer, Lawinen) und Institutionen (AVS und CAI, Dachverband für Natur und Umwelt, Seilbahnunternehmer, Bauernbund, EURAC und TIS) haben ein ganzes Jahr lang an den Grundlagen des neuen Fachplans für Aufstiegsanlagen und Skipisten gearbeitet und dabei ein völlig neues Konzept entwickelt, mit dem das Ziel einer langfristigen, strategischen Planung verfolgt wird. Vor wenigen Tagen hat sich die Arbeitsgruppe zum letzten Mal getroffen und letzte inhaltliche Details ausgearbeitet. "Die Gruppe hat hervorragende Vorbereitungsarbeit geleistet, auf der der neue Fachplan aufsetzen kann", so Berger.

Neu am Fachplan ist die klare Trennung zwischen Plan- und Projektebene. Dafür wurden zwei neue Instrumente vorgesehen: auf der Planebene werden erstmals so genannte Skizonen abgegrenzt, während auf Projektebene alle Skipisten und Aufstiegsanlagen in ein Register eingetragen werden. Die Skizone selbst hat noch keinerlei Auswirkungen auf die derzeitige Nutzung: "Niemand muss Angst haben, dass aufgrund des Gebietsplans Enteignungen durchgeführt werden", erklärt der Landesrat. Vielmehr diene sie dazu, Pistenbetreiber wissen zu lassen, was wo möglich sei und was nicht, damit sie ihre Planung daran ausrichten könnten.

Die Arbeitsgruppe hat bereits die wesentlichen Aspekte des Plans definiert, dazu gehören auch die Kriterien zur Abgrenzung der Skizonen, also jener Gebiete, in denen überhaupt neue Pisten oder Aufstiegsanlagen angelegt werden dürfen.  "Schließlich gibt es künftig keinen Skipistenplan mehr, in dem jede einzelne Anlage eingetragen werden muss, sondern nur noch einen zehn Jahre gültigen Fachplan mit der Abgrenzung der Skizonen", so der Landesrat. Dies deshalb, weil mit der Einführung des Registers das Verfahren zur Eintragung neuer Pisten oder Aufstiegsanlagen  praktisch halbiert werden konnte, ohne allerdings die Kontrollinstanzen zu schwächen. Die Erschließung gänzlich neuer Skigebiete ist im neuen Fachplan-Konzept nicht vorgesehen, allerdings besteht in besonders begründeten Fällen die Möglichkeit, das vorhandene Skipistennetz über die Skizone hinaus zu erweitern. "Dafür ist allerdings ein längeres Verfahren vorgesehen", so Berger.  

Mit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe ist die Vorarbeit für die Umsetzung der neuen Skipisten-Ordnung, die von der Landesregierung bereits abgesegnet und an den Landtag weitergeleitet worden ist, allerdings nicht zu Ende. "Unsere Experten werden nun in kleineren Gruppen weiterarbeiten, und zwar an einem Grundgerüst für die Durchführungsverordnung zum Gesetz sowie an der analytischen Zusammensetzung aller bis dato gesammelten Daten", so Berger.

chr

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