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Zahlung der Gelder an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose am 4. Jänner

LPA - Für Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose werden die finanziellen Leistungen für Jänner 2013 bereits am 4. Jänner und nicht wie bisher am 16. Jänner ausbezahlt. Dies teilt die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung des Landes mit.

Durch die neue Verwaltung der finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose von Seiten der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung des Landes konnte die Auszahlungszeit der Leistungen bedeutend reduziert werden. Im Jänner 2013 erfolgt die Auszahlung der finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose nicht wie in der Vergangenheit am 16. des Monats, sondern bereits am 4. Jänner.

SAN

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