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Zahnarztkosten: Vergütungen vereinfacht, Bagatellbeträge abgeschafft

In die Diskussion um die neuen Rückvergütungen von Zahnarztspesen schaltet sich die Landesabteilung Gesundheitswesen ein. Von einer Schlechterstellung der Patienten könne keine Rede sein, zudem kämen die Gründe für die Neuregelung zu kurz: "Mit der EEVE-Koppelung sorgen wir für mehr Zielgenauigkeit, mit der Abschaffung von Kleinstbeiträgen für eine Eindämmung der Zettelflut", heißt es.

LPA

Hauptgrund für die Neuregelung der Rückvergütungen von Kosten für zahnärztliche Behandlungen sei die Vereinfachung: "Wir haben bis dato Vergütungen auf jede einzelne Leistung gezahlt, und zwar unabhängig von der Höhe der Rechnung", erklärt Michele Dagostin, geschäftsführender Leiter der Gesundheitsabteilung des Landes. So seien vielfach Vergütungssummen von drei bis fünf Euro zustande gekommen. "Wenn man bedenkt, was für einen Verwaltungsaufwand die Bearbeitung dieser Gesuche mit sich bringt und welchen Nutzen der Patient aus einer Rückvergütung von drei oder fünf Euro zieht, dann sind solche Beiträge nicht mehr zu rechtfertigen", so Dagostin.

Von dieser Überlegung ausgehend, habe man eine Mindestvergütung von 50 Euro (und damit einen minimalen Rechnungsbetrag von 200 Euro) festgelegt. "Ab dieser Summe rechtfertigt der Nutzen der Patienten die Kosten für die Verwaltung", so der Abteilungsdirektor. Gleichzeitig hat man die Neuregelung genutzt, um auch die Zahnarztkosten-Rückvergütung an die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zu koppeln. "Wir wenden dieses Instrument zunehmend auf alle Beiträge im Sozial- und Gesundheitsbereich an, weil sie dem Bürger auf der einen Seite eine erhebliche bürokratische Erleichterung verspricht, nachdem er nun noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben muss", so Dagostin. "Und andererseits sorgt die EEVE für eine größere Zielgenauigkeit unserer Maßnahmen: Sie kommen genau jenen zugute, die sie auch brauchen."

Eine erste Neuregelung der Zahnarztspesen-Vergütung hat allerdings Lücken offenbart. "Wir mussten feststellen, dass Rechnungen aufgesplittet wurden, um Patienten künstlich zu einer höheren Rückvergütung zu verhelfen", so der Abteilungsdirektor. Dies ist nun mit der neuen Staffelung nach Rechnungsbeträgen nicht mehr möglich: "Wir sehen nun Rechnungskategorien vor, nach denen sich die Beiträge richten", erklärt Dagostin. Je nach Rechnungsbetrag beliefen sich die Rückvergütungen auf 50 bis 200 Euro. "Und ich denke, dass wir mit dieser Regelung den richtigen Mittelweg zwischen Verwaltungsaufwand und Beitragsgerechtigkeit gefunden haben", schließt der Abteilungsdirektor.

chr

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