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Skipisten: Verfahren verschlankt, Gebietsplan als Basis

Die Planung neuer Skipisten und Aufstiegsanlagen wird künftig weniger aufwändig, weniger bürokratisch und weniger teuer. Grund dafür ist die Trennung von Gebiets- und Detailplanung: "Wenn festgelegt ist, wo überhaupt neue Pisten oder Aufstiegsanlagen entstehen dürfen, kann die Detailplanung davon ausgehen", so Landesrat Hans Berger. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde nun dem Landtag weitergeleitet.

LPA

Berger, als Alpin- und Raumplanungs-Landesrat gleich doppelt mit der Materie befasst, hat den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der von der Landesregierung bereits abgesegnet worden ist und nun im Landtag seinen Weg gehen wird. Der Entwurf sieht eine drastische Verschlankung der Planung neuer Skipisten und Aufstiegsanlagen vor, ohne allerdings die Kontrollinstrumente einzuschränken. "Wir schaffen vielmehr bisherige Doppelgleisigkeiten ab", so der Landesrat.

Bis dato sah der Iter vor, dass jeder einzelne neue Lift, jede neue Piste zunächst in den landesweiten Fachplan eingetragen werden musste. "Das gesamte Projekt musste demnach bereits in dieser Phase stehen, obwohl es sein konnte, dass die Landesregierung grundsätzlich eine Eintragung ablehnen würde", erklärt Berger. War die Hürde der Eintragung in den Fachplan einmal genommen, startete bisher Phase zwei, die eigentliche Genehmigungsphase, in der das Projekt noch einmal alle Stationen durchlaufen musste und danach in den Bauleitplan eingetragen wurde.

Der neue, nun wesentlich transparentere Iter sieht die Trennung von Gebiets- und Detailplanung vor. Im Klartext heißt dies: Es wird ein zehn Jahre gültiger Plan erarbeitet, in dem festgehalten wird, wo bereits Aufstiegsanlagen bestehen, welche Infrastruktur bereits vorhanden ist, welche Gebiete sich überhaupt für den Wintersport eignen und welche Ausweitung sinnvoll und möglich erscheint. Es wird demnach festgelegt, wo potentiell neue Pisten und Aufstiegsanlagen errichtet werden können. "Dabei gilt natürlich weiter der Grundsatz, dass die Erschließung gänzlich neuer Skigebiete für uns nicht in Frage kommt", so der Landesrat.

Der Gebietsplan selbst hat noch keinerlei Auswirkungen auf die derzeitige Nutzung: "Niemand muss Angst haben, dass aufgrund des Gebietsplans Enteignungen durchgeführt werden", erklärt Berger. Vielmehr dient der Gebietsplan dazu, Pistenbetreiber wissen zu lassen, was wo möglich ist und was nicht, damit sie ihre Planung daran ausrichten können. "Die Detailplanung jedes einzelnen Projektes läuft dann wie bisher, nur dass die Anlagen nicht mehr in die Bauleitpläne eingetragen, sondern in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen werden", so Berger. Oder anders: Wird der Gesetzentwurf der Landesregierung im Landtag angenommen, fällt die gesamte Fachplan-Prozedur für ein einzelnes Vorhaben weg. "Damit wird die Prozedur praktisch halbiert und es werden viel Zeit, Geld und Bürokratie gespart", erklärt der Landesrat.

chr

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