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Neuer Mietbeitrag: Infoblatt klärt Details

LPA - Ab 1. Jänner 2013 werden das "Wohngeld" des Landeswohnbauinstituts (WoBI) und das von den Sozialsprengeln ausgezahlte Mietgeld zusammengelegt: Ab Jahresbeginn wird somit nur mehr der Mietbeitrag ausgezahlt.

Das Wohngeld verschwindet aber nicht sofort: Bis zum Auslaufen des jeweiligen Mietvertrages kann weiterhin beim WoBI um das Wohngeld zu den bisherigen Bedingungen angesucht werden.

Wie die Übergangsregelung im Detail aussieht, und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um künftig den neuen Mietbeitrag zu beziehen, ist in einem Infoblatt auf der Webseite der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, www.provinz.bz.it/sozialwesen, Rubrik "Mietbeitrag - neue Regelung" nachzulesen.

jw

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