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Weniger Bürokratie im Lehrlingswesen

LPA - Die Einschreibung von Lehrlingen an den Berufsschulen erfolgt künftig gemeinsam mit der Einheitsmeldung des Arbeitsverhältnisses. Dies sieht ein Beschluss vor, den die Landesregierung vor kurzem auf Antrag von Bildungs- und Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur getroffen hat. Die neue Regelung gilt ab 10. Januar 2013.

Der von der Südtiroler Landesregierung gefasste Beschluss sieht vor, dass der Arbeitgebende mit der Einheitsmeldung des Arbeitsverhältnisses künftig auch jene Daten elektronisch übermittelt, die für die Einschreibung der Lehrlinge an den Landesberufsschulen notwendig sind.

"Diese Maßnahme stellt einen weiteren Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar", freut sich Landesrätin Kasslatter Mur. Sie verweist darauf, dass "mit der Umsetzung des Beschlusses wird die derzeitige unzeitgemäße Regelung hinfällig, wonach der Arbeitgebende zusätzlich zur Einheitsmeldung innerhalb von 30 Tagen dem Landesamt für Lehrlingswesen eine Kopie des Lehrvertrags zuschicken muss".

Die neue Regelung tritt ab dem 10. Jänner kommenden Jahres in Kraft.

jw

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