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Frage der Woche: Autonomie, Doktortitel und psychische Krankheiten

Die letzte "Frage der Woche" an die Landesregierung in diesem Jahr sieht eine zukunftsweisende Frage auf Platz eins. Sie dreht sich um die Entwicklung der Autonomie und darum, welche Ideen dazu ernsthaft diskutiert werden. Die Ränge zwei und drei belegen dagegen Fragen zur Verwendung von Doktortiteln bzw. zum Angebot zur Betreuung im Falle von psychischen Erkrankungen.

DiKom

User "stillwater" aus - sehr allgemein gehalten - "Südtirol" hat das Rennen bei der letzten "Frage der Woche" vor der Weihnachtspause gemacht. Er fragt: "Mich würde interessieren ob, trotz Krise und der Tatsache, dass Rom nicht hält, was es verspricht, an der Weiterentwicklung des Autonomiestatutes gearbeitet wird und welche neue Ideen ernsthaft diskutiert (außer "Vollautonomie" und Freistaat) werden."
Landeshauptmann Luis Durnwalder hat sich für uns dieser Frage angenommen und sie - wie gewohnt - per YouTube-Video beantwortet. Wen das Video interessiert, der findet es hier.

Das bereits in der letzten Woche aufgegriffene Thema der Doktortitel hat es auch in dieser Woche auf Platz zwei geschafft: User "Interessierter" fragt: "Bei der Anerkennung der österreichischen Studientitel an italienischen Unis wird nicht ein "Dr."- sondern ein "Dott." -Titel ausgestellt. Wie kann es sein, dass trotzdem der Titel (Dr.) geführt werden darf, der weder in Österreich noch in Italien erworben wurde?"
Nachdem die Antwort in der letzten Woche offensichtlich nicht alle Fragen ausgeräumt hat, haben wir die Fachleute der Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung kontaktiert und sie um eine rechtliche Klärung gebeten. Hier ihre Antwort: "Die Führung des Titels 'Dottore' ist in der italienischen Rechtsordnung genau geregelt. So sieht der königliche Erlass 1269/38, der in dieser Materie nach wie vor gilt, vor, dass der akademische Titel 'dottore' jenen verliehen wird, die an einer Universität eine 'Laurea' erzielt haben. Wörtlich heißt es darin: 'A coloro che hanno conseguito una laurea, e ad essi soltanto, compete la qualifica accademica di dottore.'
Mit Ministerialdekret 270/2004, Art. 13, Komma 7, wurde die Berechtigung zur Titelführung an die Hochschulreform angepasst. Darin heißt es nun: 'A coloro che hanno conseguito, in base agli ordinamenti didattici di cui al comma 1, la laurea (also auch die dreijährige Laurea), la laurea magistrale o specialistica e il dottorato di ricerca, competono, rispettivamente, le qualifiche accademiche di dottore, dottore magistrale e dottore di ricerca. La qualifica di dottore magistrale compete, altresì a coloro i quali hanno conseguito la laurea secondo gli ordinamenti didattici previgenti al decreto ministeriale 3 novembre 1999, n. 509.'
Das Rundschreiben des Bildungsministeriums vom 26. April 2005 an die Rektoren der italienischen Universitäten stellt erneut klar fest, dass wer eine 'Laurea' erworben hat, berechtigt ist, die akademische Qualifikation 'Dottore' zu führen, wer eine 'Laurea Specialistica', eine 'Laurea Magistrale', eine 'Laurea' der ausgelaufenen Studienordnung die akademische Qualifikation 'Dottore Magistrale', wer das 'Dottorato di Ricerca' die akademische Qualifikation 'Dottore di Ricerca' und wer das 'Diploma di Specializzazione' die akademische Qualifikation 'Specializzato'.
Selbst in diesem Schreiben werden aber keine Abkürzungen erwähnt. Diese sind der Praxis entnommen. Die Abkürzung des akademischen Titels 'Dottore' mit 'Dr.' hat sich inzwischen in Italien allgemein durchgesetzt und wird auch vom italienischen Staat geduldet. Die italienische Rechtsordnung kennt keine anders lautende Regelung, und somit erfolgt diese gängige Übersetzung von 'Dott.' in 'Dr.' in einem rechtsfreien Raum, dabei findet der Grundsatz Anwendung, dass alles was nicht verboten, durchaus erlaubt ist."

Platz drei der letzten "Frage der Woche" 2012 geht an User "Bürger", Herkunftsangabe auch hier: "Südtirol", der fragt: "Psychische Erkrankungen nehmen stetig zu. Kliniken werden abgespeckt. In Deutschland und Österreich erhalten Patienten in privaten Praxen eine Vergütung oder die kompletten Kosten rückerstattet. Besteht die Möglichkeit, eine so notwendige Unterstützung auch in Südtirol zu initiieren?"
Diese Frage beantwortet für uns Gesundheitslandesrat Richard Theiner: "Es stimmt zwar, dass aufgrund der rigiden Sparvorgaben aus Rom auch in unseren Krankenhäusern abgespeckt werden muss, gerade weil wir aber wissen, dass psychische Krankheiten einen immer größeren Stellenwert bekommen, werden in diesem Bereich keine Betten abgebaut. Im Gegenteil: Bereits im kommenden Jahr werden sogar 15 Betten mehr zur Verfügung stehen als bisher. Was die Vergütung privater Leistungen betrifft, so sehen wir diese vor, wann immer die Wartezeiten in den öffentlichen Einrichtungen das von uns vorgegebene Maß von 60 Tagen überschreitet. In einem solchen Fall können private Praxen aufgesucht werden, von der öffentlichen Hand gibt's dafür eine Rückerstattung in Höhe von 50 Euro."

Mit den heutigen Antworten auf die aktuellen "Fragen der Woche" wird der wöchentliche direkte Kanal zur Landesregierung vorerst auf Eis gelegt und geht in die Weihnachtspause.

chr

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