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LR Berger zu Beschilderung: Tourismus mache nach geltenden Kriterien weiter

Trotz des von Rom vom Zaun gebrochenen Streits um die Südtiroler Ortsnamengebung gibt Landesrat Hans Berger in einem Schreiben an alle Toruismusorganisationen die weitere Marschrichtung bei der von ihnen zu verantwortenden Beschilderung vor. "Das Toponomastikgesetz ist in Kraft, die Kriterien des Fitto-Durnwalder-Abkommens gelten deshalb nach wie vor als Grundlage für die Beschilderung", so Berger.

LPA

Der Landesrat ist erzürnt über die Anfechtung des Gesetzes zur Ortsnamenregelung durch die römische Regierung. "Mein Zorn hat politische wie praktische Gründe", so Berger. Politisch sei die Anfechtung ein Zeichen dafür, dass der Kenntnisstand der Regierung zur Südtirol-Autonomie noch vor dem Gruber-Degasperi-Abkommen stehen geblieben sei, denn: "Ein im Südtirol-Paket und im Autonomiestatut verankertes Recht sowie eine demokratisch getroffene Entscheidung, die zur Entspannung eines jahrzehntelangen Konflikts hätte beitragen können, wird damit in Zweifel gezogen und die Vehemenz der Konfrontation ein weiteres Mal verstärkt", so der Landesrat, der ergänzt: "Man möchte meinen, dass Italien dringendere Probleme hätte als die Regelung von Namen von Örtlichkeiten in der Provinz, aber scheinbar ist es nach wie vor von größter Wichtigkeit, den Südtirolern vor Augen zu führen, wer in diesem Staat das Sagen hat."

Die Anfechtung sei nicht nur politisch bedenklich, sondern habe auch negative praktische Auswirkungen. "Mit dem Gesetz zur Toponomastik, das auf dem Fitto-Durnwalder-Abkommen fußt, haben wir endlich Klarheit in einem Streit geschaffen, der die dringend notwendige Arbeit zur Beschilderung von Wanderwegen und Sehenswürdigkeiten nahezu zum Erliegen gebracht hatte", so Berger. Durch die Anfechtung werde die geschaffene Sicherheit wieder aufs Spiel gesetzt. "Allerdings gilt zu unterstreichen: Auch trotz dieser Anfechtung ist unser Gesetz in Kraft", erklärt der Landesrat.

In seinem Schreiben an die Tourismusorganisationen betont Berger deshalb, dass auch die Kriterien des Fitto-Durnwalder-Abkommens nach wie vor aktuell seien. "Das Abkommen ist der Dreh- und Angelpunkt der Toponomastikregelung, ich empfehle daher dringend, sich weiter an diesem zu orientieren und dem bisher eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu folgen", schreibt der Landesrat, in der Landesregierung zuständig für den Tourismus.

chr

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