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Sozialvereine können bis 17. Dezember um Beitragsvorschuss ansuchen

LPA - Bis 17. Dezember 2012 können öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, um einen Beitragsvorschuss für die ordentliche Jahrestätigkeit 2013 ansuchen. Darauf macht die Landesabteilung Sozialwesen aufmerksam.

Öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind und denen 2012 ein Beitrag für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.

Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument unter www.provinz.bz.it/sozialwesen, unter der Rubrik „Beiträge an Körperschaften", hinterlegt. Es muss innerhalb Freitag, 17. Dezember 2012, im jeweils zuständigen Amt (Amt für Frau, Familie und Jugend 24.1, Amt für Senioren und Sozialsprengel 24.2 oder Amt für Menschen mit Behinderung 24.3) der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen eingereicht oder mittels Einschreiben oder per Pec übermittelt werden.

jw

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