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Kraftverkehrsunternehmen: Eintragung ins REN-Register bis 3. Dezember

LPA - Noch bis zum 3. Dezember 2012 haben Kraftverkehrsunternehmen Zeit, um die Voraussetzungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nachzuweisen. Dies gilt für Unternehmen, die bereits vor dem 4. Dezember 2011 im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragen oder in der Personenbeförderung tätig waren. Auf die EU-Verordnung 1071/2009 weist das Kraftfahrzeugamt des Landes hin.

Beizulegen sind die fachliche Eignung des Verkehrsleitenden sowie die Bescheinigungen über finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Niederlassung. Die Dokumente müssen innerhalb 3. Dezember vorgelegt oder aktualisiert werden. Zugleich muss die Zulassung zum Beruf zwecks Eintragung in das gesamtstaatliche elektronische Register (REN) beantragt werden. Wer die Unterlagen nicht innerhalb des vorgesehenen Abgabetermins einreicht, wird aus dem nationalen Register gestrichen.

Die Dokumente können bei folgenden Stellen eingereicht werden: 
Unternehmen, die im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragen sind, können sich an das Landesamt für Planung und Gütertransport, Bozen, Silvius-Magnago-Platz 3, wenden. Hinweise und Vorlagen sind unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/themen/1004.asp zu finden.

Für Kraftverkehrsunternehmen, die Personenbeförderungen durchführen, ist das Kraftfahrzeugamt der Landesverwaltung, Silvius-Magnago-Platz 3, Bozen, Ansprechpartner.

 

jw

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