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EU-Beihilfenrecht: Leitfaden vorgestellt

LPA - Mit einem neuen Handbuch bringt die Landesabteilung Europa Licht ins Dickicht des europäischen Beihilfenrechts. Abteilungsdirektor Thomas Mathà hat den Leitfaden heute (30. Oktober) in Bozen vorgestellt.

Abteilungsdirektor Thomas Mathà, Arno Schuster, Jessica Strappazzon und Barbara Schwienbacher haben heute den neuen Leitfaden zum europäischen Beihilfenrecht vorgestellt

"Im EU-Recht geht es darum, dass der Wettbewerb privatrechtlich organisierter Unternehmen oder ganzer Wirtschaftszweige nicht durch staatliche Begünstigungen beeinträchtigt oder verzerrt wird", erklärte bei der heutigen Vorstellung der Direktor in der Landesabteilung Europa, Thomas Mathà. Er verwies darauf, dass europaweit die staatlich vergebenen Förderungen 50 Milliarden Euro jährlich ausmachten. Grund für die Europäische Union, korrigierend einzugreifen.

Das Beihilfenrecht, so wurde bei der heutigen Vorstellung betont, sei allerdings ein äußerst komplexer Bereich. Rechtssicherheit kann nur entstehen, wenn Klarheit über die Anwendung besteht. Daher will die Europa-Abteilung nun mit einem neuen Handbuch Licht ins Dickicht bringen.

"Dieses Handbuch soll einen Überblick über das europäische Beihilfenrecht schaffen", so Abteilungsdirektor Mathà. Daher finden sich darin Dokumente und Bekanntmachungen. Berücksichtigt wird auch der vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, ebenso die jüngsten Entwicklungen bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

Der für Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen gedachte Leitfaden ist in der Landesabteilung Europa in Bozen, Gerbergasse 69, erhältlich.  

 

jw

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