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Landesregierung: Beschäftigungsoffensive, Ehrenamt, Wohngeld, STR, Euro 5

Die Landesregierung hat heute (30. Oktober) die Ausarbeitung eines Maßnahmenpakets zur Sicherung von Arbeitsplätzen, die Ehrung von sieben Ehrenamtlichen, den Rekurs gegen ein Urteil in Sachen Wohngeld, die Abstoßung der Anteile an der Gesellschaft STR sowie die Steuerbegünstigung für Euro-5-Fahrzeuge beschlossen.

Arbeitslosenquote niedrig halten

„Die Arbeitslosenquote ist in Südtirol mit 3,7 Prozent zwar immer noch relativ niedrig, aber die Tendenz zeigt in Richtung vier Prozent und deshalb hat die Landesregierung heute beschlossen, am kommenden Montag den Arbeitsmarkt genau zu analysieren und Maßnahmen in die Wege zu leiten, um diesem Trend entgegenzusteuern", so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung.


Ehrung für sieben Ehrenamtliche

„Das Ehrenamt ist aus der Südtiroler Gesellschaft nicht wegzudenken. Damit sich weiterhin so viele Menschen ehrenamtlich engagieren, haben wir den Tag des Ehrenamtes geschaffen. Alle zwei Jahre wollen wir mit einer Veranstaltung die Scheinwerfer auf das Ehrenamt richten und sensibilisieren. Dazu gehört auch die Auszeichnung von Ehrenamtlichen", führte Landeshauptmann Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung aus. Am 1. Dezember werden demnach sieben Ehrenamtliche ausgezeichnet, und zwar Mariangela Berlanda (Krebshilfe), Otto Senoner (Dachverband für Umweltschutz), Annemarie Schilcher (Frauen helfen Frauen) und Michael Hilpold (Volontarius) sowie drei im Bereich Jugend tätigen Hannes Waldner (Jugendring), Silvia Caruso ("Il melograno") und Valentin Erlacher (Jugenddienst Gadertal)


Weniger Kfz-Steuer für Euro-5-Fahrzeuge

260.000 Fahrzeuge entrichten in Südtirol die Kfz-Steuer, 26.000 davon sind Fahrzeuge der Euro-5-Klasse, die besonders wenig Schadstoffe ausstoßen. Damit der Anteil dieser Fahrzeuge steigt, hat die Landesregierung heute beschlossen, die Kfz-Steuer für Euro-5-Fahrzeuge um zehn Prozent zu senken.


Wohngeld für Nicht-EU-Bürger: Land rekurriert gegen verlorenen Prozess

Das Land hat zwei Rangordnung zur Auszahlung des Wohngeldes eingeführt, und zwar eine für EU- und eine für Nicht-EU-Bürger. Zwei Nicht-EU-Bürger konnten bei der Zuweisung der Mittel nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Mittel nicht ausreichten. Dagegen haben sie Rekurs eingelegt. Das Gericht hat das Land nun zur Zahlung des Wohngeldes verurteilt. Dagegen werde das Land nun rekurrieren, kündigte Landeshauptmann Durnwalder an, weil man einen Präzedenzfall vermeiden wolle. „Wenn wir sowieso zahlen müssen, dann brauchen wir keine Ranglisten mehr. Das kann es nicht sein. Wir haben die Ranglisten erstellt, damit diejenigen, die es am notwendigsten haben, das Wohngeld erhalten", so der Landeshauptmann.

ohn

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