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Landesregierung verabschiedet Finanzgesetzentwurf

Heute (30. Oktober) hat die Landesregierung den Entwurf des Finanzgesetzes und des Haushaltes 2013 endgültig verabschiedet. In den Finanzgesetzentwurf sind noch Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft sowie zur Senkung der öffentlichen Ausgaben aufgenommen worden.

LPA

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung mitteilte, seien noch einige Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben und zur Ankurbelung der Wirtschaft in den Entwurf des Finanzgesetzes aufgenommen worden. Unter anderem sei der Passus hinzugefügt worden, der es Unternehmen ermögliche, die Ausgaben für Sozialvoucher von der IRAP-Berechnungsgrundlage abzuziehen. Auch der "Kreditrahmen" des Landes, so der Landeshauptmann, sei erhöht worden, und zwar auf 560 Millionen Euro. Mit dem erhöhten Deckungsvolumen will das Land das Ausfallrisiko für exportierende Unternehmen abdecken. Landeshauptmann Durnwalder unterstrich, dass es sich bei den jetzt 560 Millionen Euro um keine Schulden handle, sondern dass dem Land diese Mittel für den Fall der Fälle zur Verfügung stehen müssten. Bisher habe man diese Rückstellungen und Deckungen nie beanspruchen müssen, so Durnwalder.

Auch die Kürzung der Außendienstvergütungen der Landesbediensteten findet jetzt im Finanzgesetzentwurf seinen Niederschlag: Gekürzt wird der Beitrag für das Mittagessen im Außendienst (von 25 auf 20 Euro) genauso wie die Kilometer-Vergütung bei Fahrten im Privatfahrzeug (von 0,53 auf 0,4 Euro pro Kilometer).

War der Außendienstzuschlag im ursprünglichen Finanzgesetzentwurf gänzlich abgeschafft worden, so wird er im heute genehmigten Entwurf für Lehrer bei der Begleitung ihrer Schüler um die Hälfte reduziert. Auch wird er bei mehrtägigen Begleitungen nicht mehr 24 Stunden am Tag, sondern höchstens für 16 Stunden gewährt. Was das Lehrpersonal betrifft, so sieht der Finanzgesetzentwurf ab 2014 vor, dass das unterrichtende Personal auf einer Vollzeitstelle eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nachweisen muss.

Ebenfalls Aufnahme in den Finanzgesetzentwurf gefunden hat der Grundsatzbeschluss zur Zusammenlegung von Ämtern und Abteilungen der Landesverwaltung. Demnach sollen die Zahl der Landesabteilungen von 36 auf 25 gesenkt und jene der Landesämter von 210 (davon sind derzeit 190 besetzt) auf 160.

Bei der Kinderbetreuung strebt die Landesregierung eine Angleichung bei den Kindergärten an, und zwar sollen künftig von Genossenschaften geführte Kindergärten im gleichen Ausmaß gefördert werden wie Gemeindekindergärten. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde.

Auch die Aufteilung der Förderungen beim Bau von Aufstiegsanlagen von drei auf vier Jahren ist im Finanzgesetzentwurf nun enthalten, ebenso wie das „Lease back"-Modell. Damit hat die Landesregierung ein neues Instrument der Kapitalisierung grundsätzlich solider, allerdings in Krise geratener Unternehmen geschaffen. Es sieht vor, dass die öffentliche Hand eine Kaufoption auf die Immobilien des Unternehmens erwirbt (zu einem Preis von zehn Prozent des Immobilienwertes), die daraus zustande kommende Summe allerdings nicht ins Unternehmen fließen lässt, sondern in eine Garantiegenossenschaft, die mit dieser Summe wiederum bei einer Bank bürgt. Letztere kann so die Unternehmens-Immobilie ankaufen, das Unternehmen kauft diese dann in Raten zurück. Zur Ankurbelung der Wirtschaft ist auch die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft vorgesehen. „Südtirol Finance" soll ähnlich wie im Trentino „Trentino sviluppo" Unternehmen ein wirksames Instrument zur Unterstützung der Unternehmen werden.

In den Finanzgesetzentwurf aufgenommen worden ist zudem der Kubaturbonus für Sanierungen im geschlossenen Ortszentrum. Laut Landeshauptmann Durnwalder werde damit sowohl die Sanierung von Wohnung als auch Betriebsgebäuden mit jeweils 20 Prozent Kubaturbonus und maximal 200 Kubikmeter Bauvolumen belohnt.

Schließlich wird im Entwurf auch der Fahrtkostenbeitrag für Heimatferne bei Wahlen drastisch gekürzt. Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte, werde die jetzige durch die ursprüngliche Regelung ersetzt.

ohn

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