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Rückvergütung bei Zahnbehandlungen: Landesregierung definiert neue Kriterien

Zahnbehandlungen sind bisher pauschal rückvergütet worden, und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen. Heute (30. Oktober) hat die Landesregierung beschlossen, von diesem System abzurücken und neben der Berücksichtung von Einkommen und Vermögen auch gestaffelte Rückerstattungsbeträge einzuführen.

Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte nach der Sitzung der Landesregierung, dass in Zukunft nicht nur Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden, sondern dass Rückvergütungen auch erst ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 200 Euro gewährt werden.

Der neue Berechnungsschlüssel sieht für die Anspruchsberechtigten vor, dass bei Rechnungen zwischen 201 und 400 Euro 50 Euro rückerstattet werden, zwischen 401 und 600 Euro beträgt der Beitrag 75 Euro, zwischen 601 und 800 Euro werden 100 Euro rückerstattet, bei einer Rechnung zwischen 801 und 1000 Euro 125 Euro, zwischen 1001 und 1200 Euro werden 150 Euro rückerstattet, zwischen 1201 und 1400 Euro 175 Euro und über 1400 Euro Rechnungsbetrag wird die höchste Rückerstattung von 200 Euro gewährt.

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