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Ansuchen um Studienbeihilfe für 2012/2013 innerhalb Monatsende

LPA - Das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung weist darauf hin, dass Studierende nur noch bis einschließlich 31. Oktober um eine Studienbeihilfe für den Besuch einer Universität oder Fachhochschule ansuchen können.

Anspruch auf diese Beihilfe hat, wer im akademischen Jahr 2012/13 den ersten Laureats-, Bachelor-, Masterstudiengang, einen einstufigen Masterstudiengang oder einen diesen gleichgestellten Studiengang absolviert. Weitere Voraussetzung ist ein Einkommen, das unter dem im Wettbewerb festgelegten Limit liegt. Das Ansuchen um Studienbeihilfe muss online ausgefüllt werden.

Weitere Informationen und die geltende Wettbewerbsausschreibung stehen auf der Homepage www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zur Verfügung oder können direkt beim Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingeholt werden, Telefon 0471 412950, E-Mail bildungsfoerderung@provinz.bz.it

mac

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