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Stromkonzessionen: Landesregierung schlägt neuen Iter vor

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als "Eintrittskarte", ein fixer Anteil an Umweltgeldern und eine Versteigerung sind die Säulen, auf denen der neue Iter zur Erteilung einer Wasserkonzession zur Stromerzeugung ruhen soll. Die Landesregierung hat diesen Vorschlag heute (22. Oktober) gutgeheißen, er soll nun schnellstmöglich als Gesetz verabschiedet werden.

Vor dem Hintergrund der Bemühungen des Staates, die Vergabe von Stromkonzessionen zu zentralisieren und die bereits von Rom vorgegebenen neuen Kriterien, wird das Land nun eine eigene neue Regelung festschreiben, die sich zwar an den staatlichen Vorgaben orientiert, die Südtiroler Bedürfnisse aber nicht aus den Augen verliert. Grundsätzlich hält das Land nämlich an seiner Zuständigkeit für die Stromkonzessionen fest: "Es gibt eine entsprechende Durchführungsbestimmung und die kann nun einmal nicht einseitig vom Staat abgeändert werden", betonte dazu heute Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Der neue Iter, den die Landesregierung heute beschlossen hat, sieht mehrere Schritte hin zur Vergabe einer Stromkonzession vor. Der Iter beginnt mit einer Ausschreibung von Seiten des Landes, wann immer eine Konzession ausläuft (wie dies ab 2014 etwa mit den Edison-Konzessionen in Olang, Marling, Pfitsch und Waidbruck der Fall ist) oder ein Ansuchen vorliegt, einen vom Land nicht besonders geschützten Bach für die Produktion von Strom zu nutzen. "Mit der Ausschreibung bekommen die Interessenten einen Termin gesetzt, innerhalb derer sie ihre Projekte einreichen müssen", so der Landeshauptmann.

Diese Projekte durchlaufen dann ein erstes Prüfverfahren. "Die zuständigen Ämter überprüfen, inwieweit alle Vorschriften in Sachen Umwelt, Wasser, Landschaft, Sicherheit oder Fischerei eingehalten werden", so Durnwalder. Am Ende werden die einzelnen Gutachten zu einem Gesamtbericht zusammengefügt: der UVP, deren positives Ausfallen Voraussetzung dafür ist, überhaupt bei der Vergabe der Konzession berücksichtigt zu werden. "Fällt sie dagegen negativ aus, hat der Interessent die Möglichkeit, Rekurs bei der Landesregierung einzureichen, wird aber auch dieser abgelehnt, dann scheidet er aus dem Verfahren aus", erklärte heute der Landeshauptmann.

Für die restlichen Interessenten gilt - dies ist die zweite Neuerung - ein fixer Anteil an der Konzessionssumme, der für Umweltinvestitionen ausgegeben werden muss und an Land und betroffene Gemeinden fließt. "Hier gibt es also keinen Spielraum bei der Bewertung mehr", so Durnwalder. Der dritte Schritt im Iter ist schließlich die Versteigerung der Konzession: Hat ein Projekt die UVP überstanden und sich der Antragsteller bereit erklärt, den vorgeschriebenen Prozentsatz an Ausgleichsgeldern zu zahlen, falls er den Zuschlag bekommt, bietet er geheim einen jährlichen Betrag für den Wert der Konzession. Wer der Konzession den höchsten Wert zumisst, bekommt den Zuschlag.

Auch für die Verwendung dieser Gelder will die Landesregierung Regeln festschreiben. "Die Mittel sollen in den Ausgleich der negativen Begleiterscheinungen des Wassers fließen, etwa in die Verbauung von Bächen und Flüssen oder die Sicherung gefährlicher Gebiete", so der Landeshauptmann. Gerade im Bereich der Risikoplanung stünden enorme Investitionen bevor, um rote Zonen dank entsprechender Sicherung in blaue oder grüne zu verwandeln. "Außerdem können wir uns vorstellen, dass die Gelder auch verwendet werden, um günstigere Stromtarife für Familien und Unternehmen gewährleisten zu können", erklärte Durnwalder.

Der heute von der Landesregierung abgesegnete Vorschlag soll nun schnellstmöglich in einen Gesetzentwurf einfließen, und zwar möglichst noch ins derzeit aufliegende Stromgesetz oder spätestens ins Finanzgesetz, das im Dezember im Landtag behandelt wird.

chr

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