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7. Oktober: Tag zur Beseitigung architektonischer Hindernisse

LPA - Die Landesverwaltung ist nach wie vor bemüht, architektonische Hindernisse auszumachen und zu beseitigen. Jährlich sind Fortschritte bei der Anwendung der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen zu verzeichnen: Mittlerweile haben 87 Prozent der Gemeinden einen Adaptierungsplan vorgelegt, wie es das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 54 von 2009 vorschreibt, um öffentliche Gebäude, Plätze und Lebensräume für alle Menschen barrierefrei zugänglich zu machen.

Ein freier Zugang zu Gebäuden, zu Plätzen oder Parkanlagen, behinderungsgerechte Gehwege und Eingänge sind ausschlaggebend für die Lebensqualität jedes einzelnen. Diese Zugänglichkeit soll allen Menschen gewährleistet werden, unabhängig davon ob sie beeinträchtigt sind oder nicht.

Um Gebäude und Plätze barrierefrei zu machen, bedarf es nicht immer eines großen finanziellen Aufwands. Auch geringfügige Adaptierungen bewirken oft viel. „Es ist daher wünschenswert, dass auch die restlichen 13 Prozent der Gemeinden, die bisher noch keinen Adaptierungsplan vorgelegt haben, so schnell wie möglich erheben, wie sie ihre öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich machen", unterstreicht Landesrat Richard Theiner anlässlich des Tages der Barrierefreiheit, der italienweit am kommenden Sonntag, 7. Oktober, begangen wird. 

Landesrat Theiner erinnert daran, dass barrierefreie Gebäude und Plätze nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen zugute kommen, sondern auch jenen Personen, die z. B. Kinderwagen schieben oder ganz einfach die täglichen Einkäufe nach Hause tragen.

jw

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