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Umgang mit Naturgefahren: Absolute Sicherheit nicht möglich - Restrisiko bleibt

LPA - Umgang mit Naturgefahren: Eine hochkarätig besetzte Expertengruppe aus Führungskräften des Landes, der Bozner Staatsanwaltschaft und von Forschungsinstituten hat sich damit an der Europäischen Akademie Eurac in Bozen befasst, und zwar im Rahmen des Interreg-Projektes Italien - Schweiz namens Interregionales Kriseninformationssystem Irkis.

Umgang mit Naturgefahren: Nicht alles ist vermeidbar oder machbar.

Die Fachleute unter der Leitung von Hanspeter Staffler, Direktor der Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz, vertieften die heutigen Möglichkeiten der Vorbeugung von Schäden durch Naturgefahren. Der leitende Staatsanwalt Guido Rispoli beleuchtete den Aspekt der Fahrlässigkeit und des schuldhaften Verhaltens vonseiten der Behördenvertreter. Nach Vorträgen von Universitätsdozent Karl Weber sowie der Abteilungsdirektoren Hanspeter Staffler, Rudolf Pollinger von den Wasserschutzbauten und Paolo Montagner vom Straßendienst sowie des Geologen Claudio Carraro und des Freiberuflers Andreas Zischg diskutierten die Experten die Grenze zwischen machbarem und vertretbarem Aufwand zur Reduzierung des Risikos und dem gesellschaftlichen akzeptierbaren Restrisiko. Als wichtige Maßnahme wurde die Entwicklung eines Risikodialogs festgehalten, um die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Finanzierbarkeitsgrenzen transparent zu kommunizieren. Einen zweiten Schwerpunkt stellte die Kosten - Nutzen Analyse dar, wobei das entsprechende Verhältnis mindestens 1:1 sein soll: Ein Euro an Investitionskosten muss mindestens einen Euro Nutzen schaffen. Daraus lässt sich auch eine transparente und nachvollziehbare Prioritätenreihung zur Finanzierung erstellen.

Weiters soll das Bewusstsein geweckt werden, dass nicht alles vermeidbar und nicht alles machbar ist. Dabei ist die Kommunikation mit der Bevölkerung, den Medien und der Justiz entscheidend. Es geht dabei um das Restrisiko, wie es Karl Weber ausdrückte: "In der Bevölkerung", erklärte der Dozent an der Universität Innsbruck, "ist die Akzeptanz für das Thema Restrisiko eher gering, der einzelne nimmt die Eigenverantwortung selten wahr. Bei Unfällen muss es immer einen Schuldigen geben. Das fehlende Restrisikobewusstsein hängt mit unserer modernen Gesellschaft zusammen."

Bei dieser Tagung wurde auch über die Landesgrenzen geschaut und Vergleiche zwischen den verschiedenen Regelwerken gezogen. "Für alle Teilnehmenden", fasst Zivilschutz-Chef Staffler zusammen, "war die Kommunikation mit der Bevölkerung besonders wichtig, womit ein Bewusstsein darüber geschaffen wird, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Dies ist bei immer knapperen Ressourcen sehr hilfreich."

Als abschließendes Fazit bleibt feszuhalten, dass auch auf die Formulierung in Gesetzen und Normen zu achten ist: Zukünftig soll in gesetzlichen Normen festgehalten werden, dass es - trotz aller teuren und aufwendigen Maßnahmen zur Reduzierung von Naturgefahren - immer ein Restrisiko geben wird; dies muss von der Gesellschaft akzeptiert werden.

Die Tagungsunterlagen sind auf der Webseite der Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/service/veroeffentlichungen.asp

mac

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