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Familiengeld: Landesregierung beschließt neue Frist bis Jahresende

All jene Familien, die bisher nicht um das Familiengeld von Land und Region angesucht haben, weil sie fälschlicherweise der Meinung waren, kein Anrecht darauf zu haben, bekommen eine neue Chance. Die Landesregierung hat gestern (17. September) auf Antrag von Familienlandesrat Richard Theiner eine neue Frist zur Einreichung von Ansuchen bis Jahresende beschlossen.

Im Juni hatte die Landesregierung einige Anpassungen der Einheitlichen Erhebung von Vermögen und Einkommen (EEVE) beschlossen, die Familien zugute kommen. Die wichtigste Änderung war, dass seit damals das Netto- anstatt des Bruttoeinkommens berücksichtigt wird. Dank dieser Anpassungen konnte das Familiengeld rund 3000 Familien rückwirkend für die ersten fünf Monate dieses Jahres ausgezahlt, weiteren rund 17.000 - ebenfalls rückwirkend - erhöht werden.

Das Problem ist: Nicht alle Familien haben diese für sie nun deutlich günstigeren Kriterien wahrgenommen, einige hatten daher keinen Antrag für das Familiengeld abgegeben, obwohl sie dank der neuen Kriterien ein Anrecht darauf gehabt hätten. Um diesen Familien nun eine zweite Chance zu geben, hat die Landesregierung eine neue Gesuchsfrist beschlossen. Anträge können daher bis 31. Dezember bei den Patronaten und Steuerbeistandszentren eingereicht werden.

chr

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