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Wohnen für ältere Menschen mit Behinderung: Leitlinien verabschiedet

Die Südtiroler Bevölkerung wird immer älter – auch die Menschen mit Behinderung. Im Alter steigt auch für sie der Pflegebedarf, aber in den speziellen Wohneinrichtungen werden kaum Plätze für jüngere Bewohner frei. Die Landesregierung hat daher gestern (10. September) auf Antrag von Landesrat Richard Theiner neue Leitlinien zu den Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen mit Behinderungen verabschiedet.

Die verbesserte Lebens- und Betreuungsqualität kommt auch Menschen mit Behinderungen zugute, denn sie erreichen immer öfter ein hohes Alter. Die Kehrseiten sind: Mit dem Älterwerden erhöht sich der Pflegebedarf.  Die Mitarbeiter der verschiedenen Dienste müssen sich daher auf diese neue Aufgaben vorbereiten bzw. vorbereitet werden.

Oberstes Ziel der Landesregierung bleibt weiterhin, dass Menschen mit Behinderungen in der eigenen Wohnung verbleiben und durch verschiedene Pflegedienste zu Hause unterstützt werden. Sollte dies nicht möglich sein und eine Unterbringung in einer speziellen Wohneinrichtung erforderlich sein, gelten ab 1. Jänner 2013 neue Richtlinien für ältere Menschen mit Behinderung.

Künftig wird das 60. Lebensjahr als Richtwert für die „Pensionierung“ gelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei Menschen mit Behinderung in der Regel die Alterungsprozesse früher eintreten. Dies bedeutet: Falls der Pflegebedarf der Menschen mit Behinderungen über 60 Jahre weiterhin gering ist und von den Fachkräften der Wohneinrichtungen weiterhin gedeckt werden kann, können die Bewohner auch weiterhin in der gewohnten Umgebung des Wohnheimes bleiben.

Sollte sich allerdings der Pflegebedarf – besonders was die krankenpflegerischen Leistungen betrifft - deutlich erhöhen, ist eine Aufnahme bzw. ein Übergang in ein Wohnheim für Senioren möglich, da diese über spezialisierte Fachkräfte für die zunehmenden altersbedingten Beeinträchtigungen verfügen. Vorgesehen sind auch eigene Wohngruppen in einem Seniorenwohnheim pro Bezirk. Diese Wohngruppen werden aus höchstens acht bis zehn Personen mit Behinderungen bestehen. Dadurch soll die Kontinuität in der Betreuung gewährleistet werden.

Im Rahmen der neuen Leitlinien werden auch die Tarifregeln für ältere Menschen mit Behinderung ab dem 60. Lebensjahr zwischen den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und den Wohnheimen für Senioren angenähert. Ziel ist, dass einzig der effektive Betreuungsbedarf ausschlaggebend für die Art der Unterkunft ist.

Neben den Leitlinien zum Wohnen enthält der Beschluss der Landesregierung auch Grundlagen zur sozialpädagogischen Begleitung von alt gewordenen Menschen mit Behinderungen: spezielles Wissen zu altersbedingten Beeinträchtigungen, methodische Ansätze zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen sowie die Auseinandersetzung mit Sterben und Trauer in den Diensten.

Die Leitlinien sind Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landesamtes für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Vertretern der Menschen mit Behinderungen, Familienangehörigen, Sozialfachkräften, Vertretern der Seniorenwohnheime und der Behinderteneinrichtungen erarbeitet worden.


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