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Biogasanlagen: Landesregierung führt Förderbeitrag wieder ein

Weil der Staat bei den Biogasanlagen die Förderung auf die eingespeiste Energie gekürzt hat, gewährt das Land für die bereits eingereichten Projekte einen zusätzlichen Förderbeitrag für die Errichtung der Anlage. Dies hat die Landesregierung heute (10. September) beschlossen.

Der Staat hat die mit Biogasanlagen erzeugte Energie bisher mit 28 Eurocent pro Kilowattstunde gefördert, den Fördertarif nun jedoch auf 22 Eurocent gesenkt. Die Landesregierung hat deshalb heute beschlossen, dass zusätzlich zu den bereits vom Landwirtschaftsressort gewährten Beiträgen auch das Umweltressort des Landes die bereits geplanten und neu zu errichtenden Anlagen mit einer Förderung unterstützen kann. „Die Förderung durch das Umweltressort", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, „hatten wir abgeschafft, weil nach unseren Berechnungen durch die Staatsbeiträge auf die erzeugte Energie auch ohne diesen Beitrag die Anlagen rentabel gebaut werden konnten. Durch die Kürzung des Fördertarifs ist dies nicht mehr der Fall und deshalb hat die Landesregierung heute beschlossen, die Förderung wieder einzuführen." Den zusätzlichen Landesbeitrag können all diejenigen beanspruchen, die ihr Biogasanlagen-Projekt bereits eingereicht haben.

Laut Durnwalder habe die Landesregierung großes Interesse an der Errichtung von Biogasanlagen, weil einerseits aus Gülle Energie erzeugt werden könne und andererseits die mit der Biogasanlage „verarbeitete" Gülle keine Geruchsbelästigung mehr verursache, also von den Bauern ohne „Nebenwirkungen" für die Anrainer ausgebracht werden könne.

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