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Aus der Montagssitzung der Landesregierung
LPA - Wahlgesetz, Finanzgesetz und Fragen beziehungsweise Anliegen des Wohnbauinstitut waren Schwerpunktthemen der heutigen Sitzung der Südtiroler Landesregierung.
WahlgesetzDamit die Landtags- und Regionalratswahlen 2003 ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt werden können, ist - nach dem Scheitern des Entwurfs für ein neues Wahlgesetz im Landtag - Eile geboten. Angesichts der veränderten rechtlichen Lage kann - so Landeshauptmann Luis Durnwalder - nicht nach dem geltenden Wahlgesetz gewählt werden. Wie vorzugehen sei, um den rechtlichen und technischen Rahmen für die Wahlen rechtzeitig zu schaffen, darüber hat die Landesregierung heute beraten. "Das Wahlgesetz muss ein halbes Jahr vor dem Wahltermin stehen", erklärte heute der Landeshauptmann, "dieses halbe Jahr müssen wir als technische Vorbereitungszeit auf die Wahl garantieren." Nach den Worten des Landeshauptmannes wolle man sich bei dem neuen Wahlgesetz auf die rein technisch notwendigen Änderungen beschränken; diese Änderungen umfassten 20 Absätze und dürften auch von den Oppositionsparteien im Landtag mitgetragen werden. Noch in dieser Woche sollte der entsprechende Gesetzentwurf formuliert sein und dann über eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Gruppensprecher auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt werden. Die Formulierung eines umfassenden neuen Wahlgesetzes werde aber- so kündigte Südtirols Landeshauptmann an - von der neuen Landesregierung als eine der ersten Aufgaben der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden.
Finanzgesetz
Über das vergangene Woche im Wesentlichen beschlossene Finanzgesetz zum Landeshaushalt 2003 wurde heute erneut in der Landesregierung gesprochen. Dazu der Landeshauptmann: "Wir werden in das Finanzgesetz nur unumgängliche gesetzliche Bestimmungen aufnehmen, größere Gesetzesänderungen, wie sie für den Wohnbau oder im Bereich der Ausschreibungen notwendig sind, werden wir durch eigene Gesetzesmaßnahmen einheitlich und überschaubar regeln."
Wohnbauinstitut
Mit Problemen und Fragen des Wohnbauinstituts hat sich heute erneut die Landesregierung befasst. Es ging dabei um die rund hundert ehemaligen Gebäude der Staatsstraßenverwaltung ANAS, die 1998 dem Land und 2001 dem Wohnbauinstitut übertragen wurden, die Institutswohnungen in der Gemeinde Brenner und um das geplante Verwaltungsgebäude des Insituts.
Was die ehemaligen ANAS-Häuser betrifft, sprach sich die Landesregierung dafür aus, alle bestehenden Mietverträge zu beachten und erst nach Auslaufen die Bestimmungen des Landes und die entsprechenden Mietzinse anzuwenden. Für Wohnungen, die ohne Vertrag bewohnt werden, seien die Landesbestimmungen rückwirkend anzuwenden. Als Termin gelte der 01. April 2001, der Tag, mit dem das Land die Immobilien dem Wohnbauinstitut übergeben hat.
Am Brenner hingegen - so beschloss heute die Landesregierung - seien alle Institutswohnungen zu überprüfen. Es solle der Zustand der Wohnungen bewertet werden und in diesem Zusammenhang solle überprüft werden, ob der Mietzins angemessen sei. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen seien zu planen, auch ein Verkauf solle ins Auge gefasst werden, so die Landesregierung.
Der geplante und gewünschte Verwaltungssitz des Wohnbauinstituts könnte durch den Verkauf von Liegenschaften - nicht von Wohnungen sondern von Geschäftslokalen - finanziert werden. Einem entsprechenden Vorschlag und Finanzierungsplan des Wohnbauinstituts stimmte die Landesregierung in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde zu. Ein erster Beschluss in dieser Sache war wegen der unsicheren Finanzierung nicht genehmigt worden. Eine Baukubatur für den neuen Institutssitz steht im Bereich des Bozner Verdiplatzes zur Verfügung. "Man könnte auch an einen Kubaturtausch denken, die Liegenschaft am Verdiplatz verkaufen und den Sitz anderswo errichten", meinte heute der Landeshauptmann. Derzeit hat das Wohnbauinstitut in Bozen mehrere verschiedene Anlaufstellen, die Büros sind zum Großteil in gemieteten Räumen untergebracht. Bei dem Verkauf von ungefähr hundert Geschäften, sollen zunächst Geschäftsräume in Gebäuden versteigert werden, in denen das Institut nur Teilbesitzer ist, erst in der zweiten Phase sollen Geschäfte in Gebäuden veräußert werden, die zur Gänze dem Institut gehören. Den Geschäftsbetreibern soll dabei ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Bezüge für Invaliden, Blinde und Taubstumme
Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstimme erhalten ab kommendem Januar 2003 ihre Renten und Zulagen am Monatsbeginn und zwar am zweiten Tag des jeweiligen Monats. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Bisher wurden die Bezüge Mitte des Monats ausbezahlt.
Pendlerzulage
Fast tausend Pendlern, genau 993, wurde heute die sogenannte Pendlerzulage in Höhe von insgesamt 414.930 Euro gewährt.
Zuweisungen an das Hagelkonsortium
Dem Konsortium für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Witterungsunbilden wird das Land in absehbarer Zeit 2,65 Millionen Euro überwiesen. Den entsprechenden Beschluss traf heute die Landesregierung.
Anpassung der Wirtschaftsförderungs-Richtlinien
Die Anwendungsrichtlinien für die Wirtschaftsförderung in den Bereichen Fremdenverkehr, Dienstleistungen, Handel und Handwerk wurden heute von der Landesregierung auf Vorschlage von Landesrat Werner Frick abgeändert. Angehoben wurden unter anderem die Förderbeträge für konsortiale Vorhaben, für mittlere Unternehmen sowie die zulässige Höchstinvestitionssumme. Nach den Worten des Landesrates handelt es sich um eine "längst überfällige" technische Anpassung der geltenden Bestimmungen.
Kommissär für Kurverwaltung Meran
Der bisherige Präsident der Kurverwaltung, Rainer Schölzhorn, wird die Kurverwaltung von Meran als Kommissär verwalten. Die Landesregierung berief heute den Meraner Kaufmann in dieses Amt, da die Amtszeit des Verwaltungsrates der Kurverwaltung abgelaufen und die Bestellung eines neuen bisher an den Bestimmungen über die proporzionale Zusammensetzung gescheitert ist. Die kommissarische Verwaltung darf nicht länger als sechs Monate dauern.
Schotter-Ablagerung im Ahrntal
Ja zur Ablagerung von Schotter im Bereich der Gemeindegrenze von Sand in Taufers und Ahrntal aber nein zur Verarbeitung des Material. So hat die Landesregierung heute in der Streitfrage entschieden. Die Gemeinde Sand wollte nahe der Grenze zur Gemeinde Ahrntal nicht nur die Ablagerung, sondern auch eine Weiterverarbeitung des Materials zulassen. Dagegen hat sich die Gemeinde Ahrntal gewehrt, da dies vor allem für Luttach und Umgebung eine Lärm-, Verkehrs- und Luftbelastung mit sich gebracht hätte.
jw