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Beiträge für Winterfrostschäden 2002

LPA - Die Nachwehen des außergewöhnlich trockenen und kalten vergangenen Winters machen sich für die Bauern großteils erst jetzt bemerkbar. Aufgrund der Frostschäden müssen viele Landwirte Ernteeinbußen in Kauf nehmen. "Um die Existenz der Bauern nicht zu gefährden, werden Ausfälle, die ein bestimmtes Maß überschreiten, durch Beiträge aufgefangen", erklärt Landwirtschafts-Landesrat Hans Berger.

Die entsprechenden Beitragsgesuche können ab sofort bis Ende des Jahres im zuständigen Amt für Landwirtschaftsdienste in der Bozner Brennerstraße 6 oder in den Bezirksämtern für Landwirtschaft abgegeben werden, wo auch die entsprechenden Antragsformulare aufliegen

"Um in den Genuss einer Beihilfe für Winterfrostschäden zu kommen, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein", erklärt der Landesrat. So muss entweder der Ernteausfall mindestens 35 Prozent der vom betroffenen Betrieb erzielten Gesamterträge aus den landwirtschaftlichen Kulturen (Weinbau, Obstbau, Beerenobstbau usw.) betragen. Dabei errechnet sich dieser Prozentsatz mit Bezug auf den Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre. Oder eine beträchtliche Anzahl von Pflanzen muss zur Gänze abgestorben und zu ersetzen sein.

Wird aufgrund der Winterschäden eine gesamte Weinbauanlage oder ein Teil (mindestens 1.000 Quadratmeter) erneuert, so ist dies innerhalb 30. November beim Landesamt für Obst- und Weinbau, in der Bozner Brennerstraße 6 zu melden.

Weitere Auskünfte werden im Amt für Landwirtschaftsdienste (Tel. 0471 415123) und im Amt für Obst- und Weinbau (Tel. 0471 415082) erteilt.

VFcl

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