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Kinder mit Beeinträchtigungen: Landesregierung verabschiedet Förderprogramm

Um Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in den ersten Lebensjahren zu begleiten und die Kinder zu fördern, haben das Landesamt für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Sozialverbänden und den Sozialdiensten entsprechende Leitlinien erarbeitet. Diese hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrat Richard Theiner heute (27. August) verabschiedet.

Die Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können künftig auf die Beratung und Begleitung eines neuen ambulanten Dienstes zurückgreifen. „Das neue Angebot der Familienbegleitung und der pädagogischen Frühforderung von Kindern mit Beeinträchtigungen richtet sich an rund 250 Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Alter von sechs Jahren", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung.

Im neuen Angebot sind gezielte Maßnahmen vorgesehen, die bei den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes ansetzen und darauf aufbauend seine Entwicklung fördern. Dies geschieht durch regelmäßige Hausbesuche durch eine spezialisierte Fachkraft. Dabei werden die Sorgen und Anliegen der Eltern besprochen und die Fördermaßnahmen zu Hause geplant. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Beratung der Eltern bei der Auswahl und Nutzung von Diensten und Leistungen sowie der Informationsaustausch mit anderen betroffenen Eltern.

„Eine gezielte Förderung vom ersten Lebensjahr an hilft, Behinderungen und ihre Folgen zu mindern", so Soziallandesrat Theiner. „Dafür stehen in Südtirol eine Reihe von spezialisierten Gesundheitsdiensten zur Verfügung. Die Familien brauchen aber auch Unterstützung, die vielen Herausforderungen, ein Kind mit Beeinträchtigungen zu begleiten, im Alltag zu bewältigen und ihre Kinder zu einem möglichst selbstständiges Leben zu führen." Der neue Dienst schließt so eine wichtige Lücke und soll zu einer spürbaren Entlastung der Eltern beitragen. Der Dienst kann bei Bedarf von der Geburt bis zur Einschulung des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Fachkräfte werden die Familien in ihrer Lebenssituation unterstützen, eine gemeinsame Vorgehensweise besprechen und konkrete Hilfestellung anbieten.

Der neue Dienst ist derzeit im Aufbau und wird künftig in ganz Südtirol angeboten. Er wird vom Betrieb für Sozialdienste Bozen geführt und ist beim Sozialsprengel Gries angesiedelt. Die Leistungen können ab 1. Jänner 2013 beansprucht werden. In der Anfangsphase wird der Dienst in Bozen und Meran angeboten. Eine spätere Ausweitung auf Brixen und Bruneck ist im Herbst 2013 bereits vorgesehen. Die Begleitung durch die Fachkräfte erfolgt auf Wunsch der Eltern, ist kostenlos und wird ausschließlich in Form von Hausbesuchen erbracht.

Die Leitlinien zur pädagogischen Frühforderung wurden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landesamt für Menschen mit Behinderungen, des Landesverbandes Lebenshilfe, des Arbeitskreises Eltern Behinderter (AEB), der Sozialdienste Bozen und der Sozialdienste Salten-Schlern ausgearbeitet. Bei der Ausarbeitung waren auch sämtliche Sanitätsdienste, die für die gesundheitliche Versorgung und Rehabilitation dieser Kinder zuständig sind, beteiligt.

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