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Gesetzentwürfe: Landesregierung legt Fahrplan fest

Finanz- und Familiengesetz, eine Reform des Raumordnungsgesetzes, der LEROP, neue Wirtschaftsförderungs-Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zur Spending Review: Das Programm an Gesetzentwürfen, das die Landesregierung in den kommenden Wochen abzuarbeiten hat, ist ein langes. Heute (27. August) hat man den Fahrplan dafür festgelegt.

Das allerwichtigste Gesetz, das die Landesregierung in den kommenden Wochen auf den Weg zu bringen hat, ist der Haushalt und das damit verbundene Finanzgesetz, das vor allem aufgrund der anstehenden Kürzungen eine besondere Bedeutung hat. Diese Kürzungen seien noch nicht bezifferbar, weil die Verhandlungen mit der Regierung noch ausstünden. "Nach dem derzeitigen Stand müssten wir 850 Millionen Euro einsparen, das wären fast 50 Prozent der variablen Ausgaben", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Allerdings betonte Durnwalder auch: "Man kann davon ausgehen, dass es bei dieser Summe nicht bleibt und die Einsparungen weit geringer ausfallen." In jedem Fall wolle die Landesregierung in den kommenden beiden Monaten den Haushaltsentwurf unter Dach und Fach bringen, damit dieser zeitgerecht dem Landtag übermittelt werden könne.

Ein zweiter Gesetzentwurf, der noch in diesen Wochen an den Landtag gehen soll, ist jener des neuen Familiengesetzes, in das die bisherigen Regelungen einfließen werden, das aber homogener, transparenter und unbürokratischer ausfallen soll. Auch vorbereitet werden soll eine Regelung, mit der in Südtirol das öffentlich geförderte Bausparen eingeführt wird. Dazu komme, wie Durnwalder heute ankündigte, eine Reform des Raumordnungsgesetzes, die vorerst keine allumfassende sein solle, sondern eine kleinere, mit der die problematischsten Punkte angegangen werden. In Sachen Raumordnung steht zudem die Verabschiedung des Landesraumordnungs- und Entwicklungsplans (LEROP) an.

Neu in der To-Do-Liste der Landesregierung ist ein Gesetz zur Ankurbelung der Wirtschaft, das auf zwei Säulen ruhen soll. Die erste Säule soll dabei vor allem die Baubranche stützen, indem neue Förderungsmöglichkeiten für die Sanierung bestehender Bausubstanz vorgesehen werden. "Sie sollen auch mit den Beiträgen für die energetische Sanierung und mit den staatlichen Steuererleichterungen gekoppelt werden", so der Landeshauptmann. Das Ausmaß der Förderung solle dabei an den Kosten ausgerichtet werden, die das Land hätte, wenn neue Wohnbauzonen ausgewiesen und erschlossen würden. "Kosten, die wir uns mit der Sanierung von alter Bausubstanz sparen", so Durnwalder. Fördernd eingreifen würde das Land demnach in bestimmten Fällen gleich zwei Mal: "Wir gewähren den Firmen Beiträge, die bestehende Gebäude sanieren, und auch die Käufer können wir über die Wohnbauförderung unterstützen", erklärte der Landeshauptmann. Voraussetzung sei allerdings, dass die geförderen Wohnungen konventioniert würden, demnach also nicht frei verkaufbar wären.

Zweite Säule des Wirtschaftsförderungs-Gesetzes ist die neue Exportförderung, die zum Ziel hat, die Exportquote von derzeit 19 Prozent auf ein Viertel bis ein Drittel zu heben. "Wir müssen neue Märkte erschließen, weil der Südtiroler Markt nicht mehr ausreicht", so Durnwalder. Als Förderinstrumente denkt die Landesregierung an die Finanzierung von Marktforschungs-Maßnahmen, an die Unterstützung bei der Präsentation von Südtiroler Firmen und Produkten im Ausland oder auch an Bürgschaften, die das Land für Firmen übernehmen könnte, die ein Auslandsengagement riskieren.

Ein Gesetzesvorhaben des Landes wird zudem von Rom vorgegeben: Die Maßnahmen zur Umsetzung der Spending Review müssen in ein Gesetz gekleidet werden, etwa wenn es um die Zusammenlegung von Abteilungen im Landes- oder Gesundheitsdienst geht. "Diese Regelung wollen wir möglichst schnell über die Bühne bringen und werden voraussichtlich schon das Gesetz zur Rechnungslegung des Landes dafür nutzen", so der Landeshauptmann. Gleichzeitig arbeite man weiter am Personalabbau. "Schließlich hat es keinen Sinn, wenn wir Abteilungen zusammenlegen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschließen, wenn sich das nicht auch auf unseren Personalstand niederschlägt", so Durnwalder. Als Beispiel nannte der Landeshauptmann einmal mehr die Dienstwägen des Landes. "Es soll künftig nicht mehr ein Fahrer für jeden Landesrat zur Verfügung stehen, sondern ein allgemeiner Fahrdienst eingerichtet werden", so Durnwalder. Entsprechend Vorschläge wird Landesrat Thomas Widmann bis Ende September erarbeiten.

Neben der Weiterführung der Schul- und der Gesundheitsreform nannte der Landeshauptmann schließlich auch noch eine Neuregelung der Berufsbilder des Reiseleiters und Wanderführers als letzte noch ausständige Gesetzesvorhaben.

chr

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