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Rückstände abgebaut: Wiederaufnahme der Tourismus-Förderung

Ein Bedarf von 37,4 Millionen Euro für Beiträge, 123 Millionen für Darlehen und fünf Jahre Wartezeit für Betriebe: Dieser Situation sah man sich in Hans Bergers Tourismusressort 2009 gegenüber. "Alles andere als ein Förderstopp wäre unverantwortlich gewesen", so Berger. Nun, nach Aufarbeitung fast aller Gesuche, soll die Wiederaufnahme der Förderungen beschlossen werden - und zwar bereits am Montag.

Vorübergehend eingestellt worden sind die Investitionsbeihilfen für Tourismusbetriebe mit Anfang 2010. "Schon allein die Tatsache, dass Betriebe damals fünf Jahre auf die Auszahlung eines Beitrags warten mussten, hatte den Sinn der Beihilfen - als Anreiz für Investitionen - ad absurdum geführt", so der Landesrat. Dazu kam, dass der Betrag an geschuldeten Beiträgen von Jahr zu Jahr stieg. "Es war nichts anderes, als eine Anhäufung von Verpflichtungen gegenüber den Tourismusbetrieben", erklärt Berger.

Der Förderstopp sei demnach eine ebenso logische, wie notwendige Maßnahme gewesen. "Wir konnten uns darauf konzentrieren, die Rückstände abzuarbeiten, was wir dank eines beträchtlichen finanziellen Engagements auch in relativ kurzer Zeit geschafft haben", so der Landesrat. Klaffte Anfang 2010 noch ein Loch von 37,4 Millionen Euro, hatte man dieses neun Monate nach dem Förderstopp bereits um zehn Millionen Euro verringern können. "Ende 2012 werden wir noch rund acht Millionen Euro auszuzahlen haben, was uns innerhalb 2013 gelingen sollte", erklärt Berger.

Die enormen finanziellen Anstrengungen sorgten auch dafür, dass Anfang 2011, nach einer Überarbeitung der Förderkriterien, wieder erste Förderungen zugelassen werden konnten, allerdings nur für Betriebe in touristisch gering entwickelten Gebieten. "Mit der Überarbeitung der Kriterien wurde der Finanzbedarf für Kapitalbeiträge und damit die Haushaltsbelastung auf rund ein Drittel reduziert und gleichzeitig die Förderschiene über den Rotationsfonds gestärkt", so der Landesrat, der deshalb davon ausgeht, dass die eingegangenen Gesuche nach getätigter Investition direkt bearbeiten werden können.

Dank der abgebauten Wartezeiten und der Aufarbeitung der alten Verpflichtungen wird Berger der Landesregierung schon am Montag einen Beschlussentwurf vorlegen, mit dem es wieder möglich werden soll, Gesuche auch von Betrieben in  touristisch entwickelten Gebieten anzunehmen. "Die Beihilfen sind über Beiträge oder vergünstigte Darlehen möglich", nennt der Landesrat die beiden Förderungsschienen. Er sei, so Berger, zuversichtlich, dass die starke Reduzierung der Verpflichtungen auf der ersten Schiene mit sich bringe, dass der jährliche Bedarf gedeckt werden könne. "So sollte es auch zu keinen längeren Wartezeiten mehr kommen", schließt der Landesrat. 

chr

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