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Importfahrzeuge: Zulassungsverfahren vereinfacht

LPA - Die Zulassungsverfahren für Gebrauchtfahrzeuge ist vereinfacht worden. Dies gilt für Fahrzuege, die in einem EU-Land gekauft und nach Italien eingeführt werden. Auch wenn deren Hauptuntersuchung bereits verfallen ist, können sie in Südtirol nun sofort zugelassen werden. Bisher war eine Abnahme (collaudo) in der Landesprüfstelle in Bozen notwendig. Mobilitätslandesrat Thomas Widmann spricht von "einem Schritt mehr Bürgernähe".

Das Kraftfahrzeugamt des Landes hat für Südtirol jetzt ein vereinfachtes Verfahren in die Wege geleitet. Demnach können die Importfahrzeuge allein anhand der eingereichten Papiere gleich schon im Kraftfahrzeugamt oder bei einer Autoagentur mit italienischem Kennzeichen zugelassen werden. Das heißt: Nach der Kontrolle der eingereichten Fahrzeugpapiere durch das Kraftfahrzeugamt werden dem Fahrzeugbesitzenden die italienischen Kennzeichen und der Zulassungsschein ausgehändigt. Daraufhin kann der Fahrzeuginhabende die Hauptuntersuchung bei einer ermächtigten Werkstätte seiner Wahl durchführen lassen. Für Mobilitätslandesrat Thomas Widmann ist dies "ein kleiner Schritt hin zu mehr Bürgernähe, der die Verwaltungsprozeduren für die Bürger jedoch wesentlich erleichtert".

Diese Neuerung gilt nur für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem EU-Land gekauft worden sind; für Fahrzeuge, die aus außereuropäischen Ländern eingeführt werden, muss die Abnahme weiterhin zentral bei der Landesprüfstelle in Bozen durchgeführt werden. 

 

jw

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