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Studienbeihilfen für das Gesundheitspersonal

Das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals teilt mit, daß Studenten, die Ausbildungs- oder Spezialisierungskurse für das diplomierte Gesundheitspersonal oder für die Fach- und Hilfskräfte besuchen, um eine Studienbeihilfe ansuchen können.

In den Genuß der Studienbeihilfe können Studenten gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2001 weniger als 17.500 Euro betrug.

Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Assessorat für Gesundheitswesen, Freiheitsstraße 23, VIII. Stock, Bozen, erhältlich.

Es gelten folgende Einreichetermine:  9. Dezember 2002: für jene Kurse, die im Zeitraum 1.08 – 31.12.2002 beginnen;

30. April 2003: für jene Kurse, die im Zeitraum 01.01 – 31.07.2003 beginnen.


Für weitere Auskünfte steht das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Frl. Paulato – Tel. 0471/411612 – 411600 – e-mail claudia.paulato@provinz.bz.it).

VA

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