News / Archiv

News

Land akzeptiert weiterhin „DURC“-Bescheinigung der Landesbauarbeiterkasse

Für bestimmte öffentliche Aufträge muss der Auftraggeber die Einheitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge, die so genannte „DURC“-Konformitätserklärung, einholen. Nachdem in den vergangenen Wochen Zweifel aufgekommen waren, stellen Landesrat Florian Mussner und Gemeindenverbandspräsident Arno Kompatscher klar, dass die von der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse ausgestellten DURC-Bescheinigungen weiterhin gültig sind.

„Die Landesverwaltung akzeptiert nach Rücksprache mit der Anwaltschaft des Landes die von der Landesbauarbeiterkasse SLBK ausgestellten DURC-Bescheinigungen auch weiterhin, da sich die rechtliche Grundlage diesbezüglich nicht geändert hat“, erklärt Landesrat Mussner. Die SLBK ist also weiterhin befugt, die DURC-Ansuchen auf dem Einheitsschalter der Beitragskonformität (www.sportellounicoprevidenziale.it) unter dem Kürzel „BZ 03“ auszustellen.

Landesrat Mussner erinnert daran, dass die ausschreibenden Körperschaften die entsprechenden Informationen über die jeweilige Bauarbeiterkasse bei den Unternehmen einholen müssen. Um jegliche Unklarheiten zu vermeiden werde der Gemeindenverband, so Präsident Kompatscher, seine Mitglieder im Detail informieren.

ohn

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap