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Jagdprüfung: Anmeldungen für Herbsttermin bis 31. August

LPA - Mitte Oktober kann wiederum die Jägerprüfung abgelegt werden; Anmeldungen dazu müssen bis Ende August beim Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen erfolgen.

Die nächste Jägerprüfung wird an folgenden Tagen abgenommen:
in St. Lorenzen – nur für die Schießprüfung – am 9., 10. und 11. Oktober;
in Meran-Obermais – Schießprüfung und mündliche Prüfung – am 12., 16., 17., 18., 19. und 23. Oktober.

Die entsprechenden Zulassungsgesuche auf Stempelpapier zu 14,62 Euro müssen bis einschließlich 31. August beim Amt für Jagd und Fischerei in Bozen, Brennerstraße 6 eingereicht werden. Die entsprechenden Vordrucke liegen dort auf oder können unter www.provinz.bz.it/forst/3204/ heruntergeladen werden. Beizulegen ist zudem eine ärztliche Eignungsbescheinigung, versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro.

Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Es wird weiters mitgeteilt, dass auch Wehrdienstverweigerer zur Jägerprüfung antreten können. Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesem Fall ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Die Jägerprüfung besteht aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.

In St. Lorenzen steht der Schießstand – Bahnhofstraße 1 (Telefon 0474/474278) – ab 27. August jeden Montag und Mittwoch von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung.
In Meran steht der Schießstand – Obermais/Katzensteinstraße 31 (Telefon 0473/237466) – ab 22. September jeden Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Zusätzliche Auskünfte können beim Landesamt für Jagd und Fischerei unter der Telefonnummer 0471/415175 eingeholt werden.

 

cap

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