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Zwei Anfechtungen: Zweisprachigkeit für Lehrer und Richterwettbewerbe

Die Zweisprachigkeitszulage soll Lehrern auch weiterhin nur ausgezahlt werden, wenn sie einen Sprachnachweis erbringen können, der ihrer Einstufung entspricht. Diesen Grundsatz will das Land nun vor Gericht verteidigen, nachdem in erster Instanz zwei Klägern Recht gegeben worden war. Vorgehen will das Land zudem gegen die Ausschreibung von Richterwettbewerben ohne Ausnahmeregelung für Südtirol.

In Sachen Zweisprachigkeitszulage hatten zwei Lehrer einklagen wollen, dass ihnen eine Zulage für den vorgelegten Zweisprachigkeitsnachweis gezahlt würde, auch wenn dieser nicht dem für ihre Funktionsebene verlangten entsprach. "Man wollte eine Gleichbehandlung mit dem Staatsdienst, in dem jemand auch eine Zweisprachigkeitszulage bekommt, wenn er zwar auf höchster Ebene tätig ist, aber nur ein C-Diplom vorweisen kann", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

Zwar hätten die beiden Lehrpersonen in erster Instanz Recht bekommen, die Landesregierung hat heute aber beschlossen, gegen dieses Urteil zu rekurrieren. Man wolle, so Durnwalder, den Grundsatz verteidigen, dass die Zulage nur gezahlt werde, wenn jener Nachweis vorgelegt werde, der der eigenen Einstufung entspreche. "Schließlich sind wir für die Besoldung der Lehrpersonen und auch für das Aushandeln ihrer Kollektivverträge zuständig", so der Landeshauptmann. Zudem sei der Schul- nicht mit dem "normalen" Staatsdienst zu vergleichen, nachdem im Staatsdienst nicht die individuelle Zweisprachigkeit vorgeschrieben sei, sondern lediglich eine zweisprachige Abwicklung des Dienstes.

Beschlossen hat die Landesregierung heute zudem die Anfechtung einer Ausschreibung von 25 Richterstellen. "Diese betrifft zwar den ganzen Staat und damit nicht direkt uns, es ist aber auch nirgends die Rede davon, dass Südtirol von diesem Wettbewerb ausgenommen bleibe", so Durnwalder. Genau diesen Punkt will man nun allerdings einklagen, nachdem für die Besetzung der Richterstellen in Südtirol das Einvernehmen mit dem Land ebenso vorgeschrieben sei, wie eine entsprechende, von jener "normaler" Richterstellen-Wettbewerbe abweichende Besetzung der zuständigen Prüfungskommission.

chr

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