News / Archiv

News

LR Mussner will öffentliche Bauten und Bauvorhaben genauer überprüft wissen

LPA - Mängel an öffentlichen Bauten können eine Gefahr für die Benutzer bedeuten. Kommte es wegen solcher Baumängel zu Unfällen oder Schadensfällen, wird die Verwaltung zur Rechenschaft gezogen. Es gilt die Baumängel zu beheben, aber auch die Frage der Veranwortlichkeit zu klären: Mehrkosten und ein beachtlicher Verwaltungsaufwand fallen an. Bautenlandesrat Florian Mussner will nun durch verschiedene Maßnahmen Baumängeln vorbeugen. Außerdem werden alle Landesbauten, die älter als drei Jahre sind, überprüft. Parallel dazu wird derzeit im Bautenressort des Landes an einem Standardverfahren zur Behebung von Baumängeln gearbeitet.

Baumängel an öffentlichen Bauten verursachten in diesem Jahr großese Aufsehen: So stürzten sowohl im Sozialzentrum „Trayah“ in Bruneck als auch im Jugendhaus „Kassianeum“ in Brixen Decken ab. In beiden Fällen war nur ein materieller Schaden zu beklagen.

Nach dem Absturz der Decke im Sozialzentrum in Bruneck hatte der Landesrat für öffentliche Bauten Anzeige beim Rechnungshof erstattet um die Verantwortlichen zu ermitteln und um Schadenersatz zu klagen, damit der Südtiroler Landesverwaltung keine Mehrkosten entstünden.

Als Besitzer zahlreicher öffentlicher Gebäude, Straßen und anderer Einrichtungen sowie als größter Bauherr im Land trägt die Landesverwaltung in diesem Bereich große Verantwortung. Dieser ist sich Bautenlandesrat Florian Mussner bewusst, der nun einerseits im Bereich von Planung und Bauausführung vorbeugend arbeiten möchte und andererseits eine Überprüfung aller öffentlichen Gebäude in die Wege geleitet hat.

Bei den durch Baumängeln verursachten Schadensfällen geht es zum einen um den materiellen Schadenersatz; für ihn müssen in der Regel die Baufirmen aufkommen. Zum anderen müssen Fragen im Zusammenhang mit der Verantwortung der Techniker, wie Bauleiter und Abnahmeprüfer, geklärt werden, die für die Überwachung und Überprüfung der Bauarbeiten zuständig sind.

Das Bemühen von Bautenlandesrat Mussner gilt der Vorbeugung solcher Vorfälle und dem damit verbundenen Imageverlust. Auch solle - so Landesrat Mussner - der zusätzliche Verwaltungaufwand, der durch die erwähnten Vorfälle entstanden ist und bei ähnlichen Vorfällen entstehen könnte, quantifiziert werden, damit die Landesverwaltung von jeglicher Verantwortung und von Mehrkosten enthoben werde.

 
Derzeit werden alle Bauten des Landes, die älter als drei Jahre sind, überprüft. Die Liste der kontrollierten Bauten und die Ergebnisse der Kontrollen werden im kommenden Dezember aufliegen. Außerdem wird derzeit ein Standardverfahren für die Mängelbehebung an Bauten ausgearbeitet. Das von einem Sachverständigen ausgearbeitete Reglement für die Verfahren liegt bereits vor und wird derzeit diskutiert.
Die öffentlichen Bauten sollen in Zukunft auch während der Ausführungsphase genauer kontrolliert werden.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap