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Ausschreibungen: Neue Regeln für heimische Unternehmen

Als "enormen Schritt nach vorn" bezeichnet Bautenlandesrat Florian Mussner die Anfechtung des neuen Ausschreibungsgesetzes durch die römische Regierung. "Das mag paradox klingen, es geht aber darum, dass Rom die zentralen Punkte unseres Gesetzes, jene, die unseren heimischen Unternehmen zugute kommen, ohne Einwände akzeptiert hat", so Mussner.

Angefochten hat Rom demnach zwei Details im Gesetz, die die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer betrifft: "Wir wollten festschreiben, dass diese Weitergabe zu den selben Konditionen erfolgt, die wir dem Auftragnehmer bieten, das wird von Rom aber als Eingriff in den Verhandlungsspielraum zwischen Privaten gesehen", so Mussner. Wichtig sei, dass die zentralen Säulen des neuen, von der Landesregierung vorbereiteten Vergabegesetzes auch nach der Anfechtung durch die römische Regierung Bestand hätten, allen voran die Möglichkeit, Aufträge nicht im Paket, sondern nach Gewerken getrennt auszuschreiben. "Damit kommen mit größerer Wahrscheinlichkeit die heimischen Betriebe zum Zug, weil es sich für die großen auswärtigen Firmen kaum lohnt, sich an kleineren Ausschreibungen zu beteiligen", so der Landesrat.

Das Splitten eines Bauauftrags ist demnach künftig rechtlich erlaubt, unterliegt trotzdem aber bestimmten Regeln. So dürfen Aufträge, die die EU-Schwelle von fünf Millionen Euro überschreiten, zwar in kleinere Aufträge aufgeteilt werden, ein Teil dieser Aufträge muss allerdings - unabhängig von der Ausschreibungssumme - EU-weit ausgeschrieben werden. "Es gilt, dass mindestens 80 Prozent der Auftragssumme europaweit ausgeschrieben werden muss, bis zu 20 Prozent können wir ohne solche Ausschreibung vergeben", so Mussner. Die zweite Bedingung ist jene, dass dem Auftraggeber aus der Splittung des Auftrags keine Nachteile entstehen. "Das ist eine für uns logische Bedingung, nachdem wir ja dem Steuerzahler verpflichtet sind und diesem keine künstlichen Mehrkosten zugemutet werden dürfen", erklärt der Landesrat.

Insgesamt sieht Mussner nicht nur für die heimischen Unternehmen einen Vorteil in der Aufteilung von Arbeiten. "Vor allem bei technisch komplexen Arbeiten ist es auch für uns vorteilhaft, diese getrennt zu vergeben, weil wir so genauestens darüber wachen können, wer welche Arbeiten ausführt", so der Landesrat. Gehe der Auftrag an einen Generalunternehmer, habe man dagegen keinen Einfluss auf eine Weitergabe der Arbeiten. "Gleichzeitig müssen wir bei einer Aufteilung aber auch eine Vielzahl von Unternehmen auf der Baustelle koordinieren, es wird also darum gehen, Fall für Fall Vor- und Nachteile einer Aufteilung abzuwägen", so Mussner.

chr

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