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Neue Tourismusfinanzierung: Gesetz wird am Dienstag veröffentlicht

Das Landesgesetz, mit dem das System der Tourismusfinanzierung auf neue, stabilere Beine gestellt worden ist, wird am kommenden Dienstag, 29. Mai, im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Mit dem Gesetz wird ein Gästebeitrag ebenso eingeführt, wie die Möglichkeit, von den vom Tourismus profitierenden Betrieben einen obligatorischen Marketingbeitrag einzuheben.

Das von Landesrat Hans Berger ausgearbeitete und von der Landesregierung dem Landtag vorgelegte Gesetz mit dem Titel "Finanzierung im Tourismus" ist nach seiner Verabschiedung von Landeshauptmann Luis Durnwalder ausgefertigt worden. Es trägt nun das Datum vom 16. Mai 2012 sowie die Nummer 9 und wird im Amtsblatt Nr. 22 vom kommenden Dienstag, 29. Mai, veröffentlicht. Es tritt 15 Tage später in Kraft.

Das neue System der Tourismusfinanzierung, so Landesrat Berger, zeichne sich vor allem dadurch aus, dass es den Tourismusorganisationen einen größeren Handlungsspielraum und die nötige Planungssicherheit einräume. Dazu komme, dass mit dem nun auf drei Säulen - den Beiträgen der öffentlichen Hand, dem Gästebeitrag sowie den Beiträgen der Betriebe - ruhenden System das Budget für das Tourismusmarketing und damit auch die Effizienz auf den Märkten merklich erhöht werden könne.

Dies liegt vor allem am vorgesehenen Gästebeitrag, der 2014 eingeführt wird. Wie dieser genau geregelt wird, ist derzeit noch nicht festgelegt, das Gesetz schreibt nur den Rahmen vor: "Bis Ende des Jahres legen wir aber ein Reglement vor, mit dem wir die Höhe des Beitrags und eventuelle Befreiungen festschreiben", so Berger.

Vorerst beim Alten bleibt dagegen das System des Marketingbeitrags: Er wird weiterhin auf Freiwilligkeit basierend von den Betrieben eingehoben. Allerdings ist im Gesetz eine Bedingung festgeschrieben: Bleibt der so eingehobene Betrag unter 18 Millionen Euro, ist die Landesregierung ermächtigt, den Marketingbeitrag für das darauf folgende Jahr obligatorisch vorzuschreiben. "Wir haben dann bis 31. Juli Zeit, die Regeln zu erarbeiten, und zwar innerhalb der Schranken, die uns das Landesgesetz für die einzelnen Kategorien setzt", so Berger, der auch ein Fazit zur neuen Tourismusfinanzierung zieht: Sie sichere die Finanzierung des Tourismusmarketings nachhaltig, verschaffe dem landesweiten Marketing mehr Mittel, werte die Tourismusorganisationen vor Ort auf und sichere deren Arbeit, die vor allem für die Klein- und Kleinstbetriebe essentiell sei.

chr

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