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Landesregierung beschließt Wettbewerbsausschreibung für Frauen in der Wirtschaft

LPA - Unternehmerinnen und Unternehmen mit einer hohen Frauenquote können in wenigen Wochen beim Land um erhöhte Investitionsbeihilfen ansuchen. Die Landesregierung hat heute die von den Landesräten Werner Frick und Michele Di Puppo eingereichte Ausschreibung für den Wettbewerb 2002 zur "Förderung des weiblichen Unternehmertums" beschlossen.

500.000 Euro wird das Land für Förderungen im Handwerk, Handel, Dienstleistungssektor und in der Industrie bereitstellen. Landesrat und Beschlusseinbringer Werner Frick will mit den Beihilfen den Anteil der Frauen in der Wirtschaft erhöhen: „Der Anteil an Frauen im Unternehmertum ist noch gering, obwohl es heutzutage viele gut qualifizierte Frauen gibt. Südtirols Wirtschaft braucht tüchtige Frauen", sagt Frick. Einen Ausweg aus dem Mangel an Fachkräften und generellen Arbeitsmangel sieht Frick in der Unterstützung der Frauen. Jedes vierte neue Unternehmen in Südtirol wird von einer Frau gegründet und 7.700 Unternehmerinnen leiten einen Betrieb. Frauen wagen aber weniger häufig den Schritt zur Selbstständigkeit als Männer. „Die Erwerbsquote der Südtiroler Frauen beträgt heute 47 Prozent, im europäischen Vergleich zu wenig. Die EU will bis 2010 die 60-Prozent-Hürde sogar übersteigen", so Frick .

Das Land wird die 500.000 Euro Fördergelder für das weibliche Unternehmertum nach einem Punktesystem vergeben, das sich an einem Kriterienkatalog orientiert und die besten eingereichten Projekte bewertet. Die Landesregierung legt Punkteanzahl, Förderbetrag, Gesuchstermine und eine Bewertungsgruppe Jahr für Jahr neu fest. So bewertet das Land innovative Tätigkeiten und Berufsqualifizierung und –Erfahrung mit 10 Punkten, familienfreundliche Unternehmen und Unternehmen mit einer hundertprozentigen Frauenbeteiligung am Unternehmen mit jeweils fünf Punkten. Die Tätigkeit im produzierenden Handwerk und in der Industrie, in bereits bestehenden Beherbergungs- und Restaurationsbetrieben erhält fünf Punkte. Die selbe Punkteanzahl bekommen Unternehmen in strukturschwachen Gebieten und Betriebe, welche die Nahversorgung vor Ort gewährleisten.

Eine eigens ins Leben gerufene Bewertungsgruppe - bestehend aus sechs Frauen - wird die eingereichten Gesuche anhand des Punktesystems bewerten. „Das Land kann eine
Förderung bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kosten für Anlagen, Maschinen und Geräte, Patente, Software, bauliche Eingriffe sowie Studien und Business-Pläne gewähren", erklärt Manuela Defant, Direktorin im Amt für Tourismus-, Handels- und Dienstleistungsförderungen und Leiterin des Frauenprojektes. „Am ersten November geht die Ausschreibung los", so Manuela Defant. Der 31. Dezember ist der letzte Abgabetag für die Gesuche. „Wer nicht in den Genuss dieser Frauenförderung kommt, dessen Gesuch wird in die Gesuchsreihe der gewöhnlichen Wirtschaftsförderung aufgenommen und bearbeitet."

VFrl

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