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Rom ficht Handelsordnung an: Öffnung und Gewerbegebiete als Knackpunkte

Es kam wie seit der letzten Woche erwartet, allerdings nicht ganz so drastisch: Zwar hat die römische Regierung die neue Handelsordnung vor dem Verfassungsgericht angefochten, letztendlich aber "nur" mehr in zwei Punkten - allerdings gewichtigen. Knackpunkte sind damit die Regelung der Öffnungszeiten und die Einschränkungen des Handels in Gewerbegebieten.

Landesrat Thomas Widmann hat die Landesregierung heute über den von Rom eingereichten Rekurs gegen die neue Handelsordnung informiert. Kein Schritt, der überraschend kommt, nachdem die Regierung bereits in der letzten Woche Erklärungen vom Land verlangt hatte. Damals hatte es allerdings so ausgesehen, als wolle Rom das gesamte neue Handelsgesetz über den Haufen werfen. "Im Schreiben waren die Einwände der Regierung viel weiter gefasst", erklärt Widmann. Vor allem hätte Rom in diesem Schreiben noch das Prinzip des Gesetzes infrage gestellt, nämlich die Tatsache, dass das Land den Handel mit Verweis auf seine Zuständigkeiten in Raumordnung, Landschafts-, Umwelt- oder Denkmalschutz selbst regeln könne. "Das wäre ein Eingriff in unsere Rechte gewesen", so der Landesrat.

Landeshauptmann Luis Durnwalder zeigte sich erleichtert, dass der Austausch mit Rom in diesen Tagen genutzt habe: "Einige unserer Erklärungen sind offensichtlich auf fruchtbaren Boden gefallen", so der Landeshauptmann. So seien von der Totalablehnung des Gesetzes noch in der vergangenen Woche nur mehr zwei Knackpunkte geblieben. "Die haben's aber in sich", so Widmann. Beanstandet wird demnach die vom Land geplante eigene Regelung der Öffnungszeiten sowie die Einschränkung des Handels in den Gewerbegebieten. "Den Widerstand gegen eine Einschränkung des Handels im landwirtschaftlichen bzw. alpinen Grün oder im Wald hat Rom aufgegeben", so Widmann.

Was indes die Öffnungszeiten betrifft, so besteht die Regierung darauf, dass es keinerlei Einschränkungen geben dürfe. "Wir wollen dagegen den Gemeinden per Landesregierungsbeschluss einen Rahmen für die Öffnungszeiten vorgeben, eine Möglichkeit, die von Rom abgelehnt wird", erklärte heute Durnwalder. Ähnlich sieht die Lage beim Handel in den Gewerbegebieten aus: Südtirol wollte ihn einschränken, Rom will keine solche Schranken. "Allerdings gibt's einen Silberstreif am Horizont, weil Rom ausdrücklich anerkennt, dass wir mit raumordnerischen Argumenten den Handel regeln können", so Widmann, der von der Einschränkung des Handels in den Gewerbegebieten nicht abgehen will: "Das ist das Herzstück unserer Regelung, weil nur solche Schranken eine Belebung der Zentren ermöglichen."

Die Landesregierung hat heute entschieden, Gespräche mit Rom auzunehmen um auszuloten, ob ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht durch einige Anpassungen des Gesetzes abgewendet werden könne. Falls nicht, werde man die Handelsordnung vor Gericht verteidigen. "Und bis es zu einem Urteil kommt, gilt ohnehin unser Landesgesetz", so der Landeshauptmann.

chr

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