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Spritzmittelverbot zwischen 750 und 1.000 Metern Meereshöhe wird aufgehoben

LPA - Stufenweise, wie es eingeführt wurde, wird das Spritzmittelverbot auch wieder aufgehoben; die genauen Termine teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen zwischen 750 und 1.000 Metern Meereshöhe am Mittwoch, dem 2. Mai, um 24.00 Uhr wieder aufgehoben - ausgenommen im Eisacktal.

Im Eisacktal wird das Verbot für alle Lagen zwischen 750 bis 1.000 Metern Meereshöhe kurz darauf, am Sonntag, dem 6. Mai , um 24.00 Uhr aufgehoben.

In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft weist zudem darauf hin, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.

mac

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