News / Archiv

News

IMU-Rahmengesetz tritt am Mittwoch in Kraft

Das Landesgesetz, das den Südtiroler Gemeinden einen Rahmen bei der Anwendung der Immobiliensteuer IMU setzt, wird morgen, Dienstag, 24. April im Amtsblatt veröffentlicht. Es sieht mögliche Reduzierungen für verschiedenste Immobilien vor: von Erstwohnungen über denkmalgeschützte Bauten bis zu Wohnungen, die vom Mieter als Erstwohnung genutzt werden.

Nachdem die Regierung Monti die Gemeindeimmobiliensteuer ICI zum Auslaufmodell erklärt und durch die IMU ersetzt hat, war das Ziel der Landesregierung, in Südtirols Gemeinden eine möglichst einheitliche Anwendung der Steuer - von den Hebesätzen bis zu den Reduzierungen - durchzusetzen. Aus diesem Grund hat sie einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Gemeinden einen Rahmen setzt, innerhalb dessen die IMU anzuwenden ist.

Nach der Verabschiedung im Landtag und der Ausfertigung durch Landeshauptmann Luis Durnwalder trägt das IMU-Landesgesetz nun den offiziellen Titel "Erleichterungen im Bereich der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) und Bestimmungen über das Kataster", das Datum vom 18. April 2012 und die Nummer 8. Es wird morgen, Dienstag, im Amtsblatt der Region Nr. 17 veröffentlicht und tritt bereits am Tag danach, also am Mittwoch in Kraft.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap