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Ämter des geförderten Wohnbaues in Bozen am 30. April geschlossen

LPA - Die Landesämter des geförderten Wohnbaues in Bozen bleiben am Montag, dem 30. April, geschlossen. Während vorher den Gesuchen die Einkommensnachweise der Jahre 2009 und 2010 beigelegt werden müssen, ändert sich dies ab dem 2. Mai.

Bis zum 27. April können im Amt die Wohnbauförderungsgesuche mit den Einkommen bezüglich der Jahre 2009 und 2010 eingereicht werden.

Am 30. April können die Gesuche nur mittels Postdienst an das Amt übermittelt werden, da das Amt geschlossen ist.

Ab dem 2. Mai müssen den Wohnbauförderungsgesuchen die Einkommen bezüglich der Jahre 2010 und 2011 beigelegt werden.

Weitere Informationen sind im Landesamt für Wohnbauförderung in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen erhältlich, Telefon 0471 418740 oder 41.

mac

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